Hopfen und Malz - 500 Jahre Reinheitsgebot

"Wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll" - unter diesem Titel erließ der bayerische Herzog Wilhelm IV. am 23. April 1516 das Reinheitsgebot für Bier. 500 Jahre später nehmen wir das zum Anlass, uns näher mit dem beliebtesten alkoholischen Getränk der Deutschen zu beschäftigen. Hier haben wir Beiträge, Interviews und Hintergrundinfos für Sie zusammengefasst.

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Bier-Philosophisches

Der 500. Geburtstag des deutschen Reinheitsgebots naht. In Ingolstadt wird am Freitag zu einem Festakt sogar die Kanzlerin erwartet. Da wird dann ein Fass aufgemacht mit dem deutschen Klischeegetränk schlechthin, dem trotz modischer Trends ein rauhbeiniger, proletarischer und klebriger Theken-Charme anhaftet. Bier - ein Getränk - besser oder schlechter als sein Ruf? Susanne Bruha schenkt uns ein.

"Wir haben zu wenige Reinheitsgebote"

Das Reinheitsgebot des Bieres wurde 1516 von Herzog Wilhelm IV. von Bayern verfügt. Es gilt als das weltweit älteste Lebensmittelgesetz der Welt und schreibt vor, dass nur Wasser, Hopfen und Malz ins Bier dürfen. Alexander Schmidt-Hirschfelder blickt zusammen mit Peter Kraus vom Deutschen Braumeister- und Malzmeisterbund zurück auf 500 Jahre Reinheitsgebot.

Beiträge und Interviews

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  • Bier - "eine universelle Erfindung"

    Es ist das einzige Getränk, das seit der Jungsteinzeit durchgängig im europäischen Raum hergestellt wird: Bier. Seit genau 500 Jahren darf es in Deutschland nur noch nach dem Reinheitsgebot gebraut werden, dem ältesten Lebensmittelgesetz der Welt. Kulturwissenschaftler Gunther Hirschfelder hat ein Buch über die Kulturgeschichte des Gerstensaftes geschrieben. "Das einfache Volk hat schon im alten Rom Bier getrunken", berichtet er im Gepräch mit Sandra Schwarte.

  • Ein Getränk voller Geschichten - der Biersommelier

    Wasser, Hopfen, Malz und Hefe - mehr darf nicht rein ins Bier. So hat man es vor 500 Jahren 1516 festgelegt im "deutschen Reinheitsgebot". Auch heute wird diese Brau-Art noch gepflegt. Mittlerweile gibt es modernere Biere mit neuen Geschmacksrichtungen. Ein Trend, der nicht unbedingt im Widerspruch zur Tradition stehen muss. Das zeigt ein Lokal in Berlin-Steglitz. Markus Streim hat es besucht.

  • Bierkultur in China

    Das deutsche Reinheitsgebot für Bier ist auch vielen Chinesen ein Begriff. Dort boomt die Bierbrauerei immer mehr, wie ARD-Korrespondent in Peking, Axel Dorloff, in Erfahrung bringen konnte.

  • Berliner Bier-Handwerk

    Bier trinken kann jeder, Bier selber machen hingegen nicht. Der Trend des sogenannten "Craft Beers" - handwerklich gebrautes Bier - schwappte in den vergangenen Jahren aus den USA nach Deutschland über. Mittlerweile ist das Craft-Beer in Amerika zu einer extrem großen Industrie herangewachsen. In Deutschland sind damit aber vor allem die kleinen Handwerksbrauereien gemeint. Elias Franke hat zwei Bierbrauer in Berlin besucht.

  • Bieryoga - neuer Trend?

    Die 30-jährige Yhula bietet in Kreuzberg Bieryoga-Kurse an. Seit acht Jahren macht sie Yoga und seit vergangenem Jahr ist sie auch ausgebildete Yogalehrerin. Elias Franke, hat ihren Kurs in der Bar "Loftus Hall" am Maybachufer besucht und ausprobiert, wie sich Alkohol und Sport miteinander vertragen.

  • Die Wissenschaft vom Bier

    "Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen." So wurde es am 23. April 1516 in Ingolstadt verkündet von den bayerischen Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. Es ist die Geburtsstunde des bis heute geltenden deutschen Reinheitsgebotes. Eigentlich ist damit alles klar. Thomas Prinzler hat sich jedoch gefragt, warum dennoch am und über das Bier geforscht wird, nicht nur in Bayern sondern auch in Berlin.

  • Bier-Philosophisches

    Der 500. Geburtstag des deutschen Reinheitsgebots naht. In Ingolstadt wird am Freitag zu einem Festakt sogar die Kanzlerin erwartet. Da wird dann ein Fass aufgemacht mit dem deutschen Klischeegetränk schlechthin, dem trotz modischer Trends ein rauhbeiniger, proletarischer und klebriger Theken-Charme anhaftet. Bier - ein Getränk - besser oder schlechter als sein Ruf? Susanne Bruha schenkt uns ein.

  • "Wir haben zu wenige Reinheitsgebote"

    Das Reinheitsgebot des Bieres wurde 1516 von Herzog Wilhelm IV. von Bayern verfügt. Es gilt als das weltweit älteste Lebensmittelgesetz der Welt und schreibt vor, dass nur Wasser, Hopfen und Malz ins Bier dürfen. Alexander Schmidt-Hirschfelder blickt zusammen mit Peter Kraus vom Deutschen Braumeister- und Malzmeisterbund zurück auf 500 Jahre Reinheitsgebot.

Das Reinheitsgebot im Wortlaut

"Wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll"

„Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, dass forthin überall im Fürstentum Bayern sowohl auf dem Lande wie auch in unseren Städten und Märkten, die keine besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli (29. September) bis Georgi (23. April) eine Maß (bayerische, entspricht 1,069 Liter) oder ein Kopf (halbkugelförmiges Geschirr für Flüssigkeiten – nicht ganz eine Maß) Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller (gewöhnlich ein halber Pfennig) bei Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll.

Wo aber einer nicht Märzen sondern anderes Bier brauen oder sonstwie haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß ausschenken und verkaufen.

Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.

Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Fass Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtig weggenommen werden.

Wo jedoch ein Gastwirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer (enthält etwa 60 Liter) Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst niemand erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken.

Gegeben von Wilhelm IV.
Herzog in Bayern
am Georgitag zu Ingolstadt anno 1516

Diese Zutaten gehören ins Bier

  • Malz wird je nach Biersorte aus Gerste oder Weizen gewonnen. Nach dem Reinheitsgebot soll bevorzugt Gerste zur Malzherstellung verwendet werden. Das Getreide wird mit Wasser vermengt, damit es keimt. Danach wird das Grünmalz ähnlich dem Rösten von Kaffee in der Darre getrocknet. Es gibt über 40 Sorten, etwa helles und dunkles Malz, Rauch- oder Karamellmalz.

  • Hopfen sorgt für den mehr oder weniger bitteren Geschmack des Bieres. Zudem beeinflusst er die Schaumkrone und erhöht die Haltbarkeit. Es gibt Bitter- und Aromahopfen. Der Braumeister kann aus über 200 Sorten auswählen. Meist nimmt er mehrere Sorten für einen Sud. Das größte Hopfenanbaugebiet der Welt liegt in der Hallertau, zwischen München und Nürnberg.

  • Wasser ist der Hauptbestandteil jedes Biers. Seine Mineralstoffe beeinflussen den Geschmack. So wird das malzig-süße Münchner Dunkelbier mit hartem Wasser gebraut. Das feinherbe Pils hingegen braucht weiches, kalkarmes Wasser. Die Anforderungen an Brauwasser sind laut Trinkwasserverordnung höher als die an Trinkwasser.

  • Hefe verwandelt bei der Gärung den Malzzucker in Alkohol, Kohlensäure und Wärme. Die Hefe prägt auch das Aroma des Biers maßgeblich mit. Es gibt 200 Hefestämme. Brauer unterscheiden zwischen obergärigen Hefen für Weizen- und untergärigen für Gerstenmalz. Untergärige sinken an den Boden der Flüssigkeit, Obergärige steigen auf.

Das älteste Lebensmittelgesetz der Welt

Das Reinheitsgebot gilt als das älteste Lebensmittelgesetz der Welt. 1516 verkündeten die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X., dass "zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen". Die Wirkung der Hefe war schon früh bekannt, wissenschaftlich aber erst Ende des 19. Jahrhunderts erforscht.

Das Reinheitsgebot hatte vor allem praktische Gründe: Gerste sollte als einziger Rohstoff für die Herstellung von Malz verwendet werden. Damit blieben die anderen Getreidesorten dem Brotbacken vorbehalten.

Das Reinheitsgebot sollte Menschen aber auch vor Gefahren und gesundheitsschädlichen Zutaten schützen. Steigende Rohstoffpreise verleitete viele Brauer zur Panscherei. Auch Halluzinogene wie das Bilsenkraut wurde beigemischt, um den Rausch zu verstärken.

2016 wird das 500-jährige Bestehen des Reinheitsgebotes gefeiert. Dass Biere trotz der Vorgabe unterschiedlich schmecken, liegt unter anderem an der Brauart, am Brauwasser, der Art, wie das Getreide gemälzt wurde und auch an den Aromen des verwendeten Hopfens.

(Quelle: dpa)