Porträtfoto von Justizminister Marco Buschmannn (FDP)
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Vis à vis - Wie kann das Bundesverfassungsgericht geschützt werden, Herr Buschmann?

Vor 75 Jahren hat der parlamentarische Rat das Grundgesetz verabschiedet. Das Bundesverfassungsgericht als dessen Hüter kommt darin allerdings gar nicht umfangreich vor. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will das ändern. Das könne Versuche verhindern, die Unabhängigkeit einzuschränken, sagt er. Von Susann Reichenbach

Wer sich in seinen Grundrechten verletzt sieht, kann sich ans Bundesverfassungsgericht wenden. Es ist damit eine der wichtigsten Institutionen, die unsere Verfassung schützen. Doch ist das Gericht genug geschützt? Eine Debatte um diese Frage läuft schon länger - vor allem seitdem etwa in Polen die Justiz nach und nach entmachtet wurde. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plant deshalb, die wesentlichen Strukturen des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz zu verankern.

Bislang regelt die nur ein einfaches Gesetz. Das sei damals nachvollziehbar gewesen, da das Bundesverfassungsgericht in dieser Form ein Experiment gewesen sei. "Es ist aber gelungen, dieses Experiment in den gut 70 Jahren. Und deshalb kann man jetzt mit guten Gründen auch sagen, dass das, was wir gelernt haben, was das Bundesverfassungsgericht so erfolgreich gemacht hat, eben auch in der Verfassung abgebildet werden sollte." Diese Absicherung könne ein guter Weg sein, um Versuche zu verhindern, die Unabhängigkeit der Gerichte einzuschränken.

Buschmann: Gespräche mit der Union laufen

 

Dafür braucht es mindestens eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Deshalb liefen gerade Gespräche mit der Unionsfraktion, sagt Buschmann. "Das sind sehr gute Gespräche. Wir haben uns allerdings darauf geeinigt, dass wir jetzt keine Wasserstandsmeldungen abgeben." Bis Mitte des Jahres solle es aber einen gemeinsamen konkreten Entwurf geben.

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