Ein Plakat mit der Aufschrift "Mit Geld und Verstand. Schulden bremsen, Chancen schaffen. Unser Bundeshaushalt." hängt über dem Eingang zum Bundesministerium der Finanzen (Bild: dpa / Kay Nietfeld)
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Interview - IW-Direktor Hüther: Aktuell keine Alternative zur "Notlage"

Nach dem Karlsruher Haushaltsurteil muss die Bundesregierung 60 Milliarden Euro auftreiben. Für das laufende Jahr gebe es keine Alternative zum erneuten Aussetzen der Schuldenbremse, sagt Michael Hüther, Direktor des Instituts der Deutschen Wirtschaft. Für 2024 werde es aber schwierig, wieder mit einer "Notlage" zu argumentieren.

Das Bundesverfassungsgericht habe durch sein Urteil auch den Bundeshaushalt 2023 verfassungsrechtlich in Frage gestellt, so Michael Hüther. "Um das zu heilen und auch die aus dem Klima- und Transformationsfonds vorgesehenen Ausgaben abzusichern, fünf Wochen vor Jahresende, muss ein Nachtragshaushalt her", stellt der Direktor des IW Köln fest.

Das sei "bei einer Überschreitung der Verschuldungsgrenze" nicht anders möglich, als die Haushaltsnotlage zu deklarieren. Das Urteil stelle zudem sehr viele Instrumente infrage, erklärt Hüther. Denn Fonds würden geschlossen - auch rückwirkend. "Das trifft auch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds", sagt er. "Das heißt, das muss einfach neu konstruiert werden."

Klima- und Transformationsfonds im Grundgesetz?


Dabei gehe es gar nicht um neue Schulden, so der IW-Direktor. "Es geht um die Begründung und verfassungskonforme Darstellung eines Haushalts." Dieser sei "schon mit vielen Vorvergaben definiert", sagt Hüther. So hätten Unternehmen beispielsweise bereits Zusagen für Fördermittel bekommen und die müssten eingehalten werden.

Der Wirtschaftsforscher spricht sich dafür aus, den Klima- und Transformationsfonds ins Grundgesetz aufzunehmen. "Es gibt eigentlich keine dauerhaft tragfähige Lösung, ohne eine Verfassungsänderung", erklärt Hüther. "Denn was wir sonst machen können, wäre, für 2024 noch mal eine Notlage zu begründen. Das ist viel schwieriger."

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