Ein Schild mit dem Schriftzug «Eintritt nur mit Impfberechtigung» hängt im Eingang zum Impfzentrum des Landkreises Vorpommern-Greifswald.
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- Stiftung Patientenschutz fordert Strafen für "Impfvordrängler"

In mehreren Bundesländern sind Menschen gegen das Coronavirus geimpft worden, die noch gar nicht dran waren. Es brauche eine Verordnung, die den unrechtmäßigen Zugang zum Impfstoff unter Strafe stellt, betont Eugen Brysch von der Stiftung Patientenschutz.

In Krankenhäuser und Pflegeheimen werde teils Überbeschaffung an Impfstoff organisiert, der dann an nicht berechtigte verimpft werde, berichtet Brysch. "So darf es nicht weitergehen."

 

Bessere Planung und rechtliche Klarheit

Mit richtiger Planung könne vermieden werden, dass Impfstoff verloren gehe. In Impfzentren dürften nicht direkt am Morgen alle Impfdosen vorbereitet werden. "Da behält man mal 30 oder 20 Prozent zurück, und dann sieht man im Laufe des Tages, wie läuft es denn eigentlich", sagt der geschäftsführende Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Es gebe auch Impfzentren und Gesundheitsämter, die einen Pool an Berechtigten vorhielten, die im Fall übrig bleibender Impfdosen geimpft werden könnten.

Es könne aber nicht sein, dass Falschparken vor dem Zentrum bestraft werde und Schummeln im Zentrum nicht. Bisher sei die Rechtslage aber nicht richtig greifbar. "Wir bräuchten auf dem Verordnungsweg tatsächlich eine Norm, die unberechtigten Bezug von Impfstoff unter Strafe stellt", sagt Brysch. Der Bundesgesundheitsminister habe dazu alle Befugnisse.

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