Symbolbild: Unfallspuren an einem Auto
picture-alliance/dpa/Arno Burgi
Bild: picture-alliance/dpa/Arno Burgi Download (mp3, 7 MB)

Interview - Versicherer: Fahrerflucht muss Straftat bleiben

Tausende Fälle von Fahrerflucht gibt es jedes Jahr auf deutschen Straßen. In der Debatte darum, Fahrerflucht als Straftat abzuschaffen, bezieht der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft klar Stellung. Meist würde so auch etwa Alkohol am Steuer aufgedeckt, sagt Unfallforscher Siegfried Brockmann.

In der Debatte um eine Reform bei der Unfallflucht hat sich der Verkehrsgerichtstag in Goslar gegen eine Herabstufung von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit aus. Das unterstützt Siegfried Brockmann, der beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft die Unfallforschung leitet. Er sei "dankbar für Grundsatzentscheidung", dass Fahrerflucht eine Straftat bleibe. Denn oft würden in dem Zusammenhang durch die Polizei auch andere Straftaten aufgedeckt - etwa Alkohol oder Drogen am Steuer.

Kleine Anrempler könne man auch ohne Polizei der Versicherung melden

 

Die Polizei hätte eine Herabstuftung zudem nicht groß entlastet, so Brockmann. Denn etwa bei kleinen Anremplern sei es ohnehin nicht notwendig, die Polizei hinzuzuziehen, sagt der Unfallforscher. Das wüssten viele Autofahrerinnen und Autofahrer nicht. Wenn beide Beteiligten anwesend seien, reiche es oft ein Foto und die Personalien auszutauschen und den Schaden bei der Versicherung zu melden.

Zentrales Melderegister für Autounfälle im Gespräch

 

Bei dem Treffen in Goslar war zudem vereinbart worden, dass die Meldung eines Unfalls besser geregelt werden soll. Beispielsweise könnte eine neutrale Meldestelle eingerichtet werden. Auch könnte es künftig möglich sein, einen Unfall bis zu 24 Stunden nach dem Geschehen straffrei melden zu können.

Auch auf rbb24inforadio.de