Eine Polizei-Figur steht neben einem Spielzeugauto. Darunter liegt ein Bußgeldbescheid mit Punkten.(Bild: picture-alliance / Eibner-Pressefoto )
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Interview - ADAC: "Gesetz zur Unfallflucht bei Sachschäden fällt aus der Zeit"

Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar haben Fachleute aus Justiz, Wissenschaft, Behörden und Verbänden über eine Reform des Gesetzes zur Unfallflucht bei Sachschäden diskutiert. ADAC-Sprecherin Katrin van Randenborgh begrüßt die Pläne für ein Online-Meldeportal.

Wer beim Einparken mit dem Auto ein anderes Fahrzeug beschädigt, muss am Ort des Geschehens warten, bis die Halterin oder der Halter des beschädigten Fahrzeuges zur Unfallstelle kommt. Alles andere gilt als Unfallflucht, eine Straftat, die schwerwiegende Folgen haben kann.

Allerdings gilt das lange Warten bei kleineren Sachschäden in Zeiten des mobilen Internets als rückständig. Über mögliche Alternativen haben Fachleute aus Justiz, Wissenschaft, Behörden und Verbänden von Mittwoch bis Freitag beim Deutschen Verkehrsgerichtstag beraten. Mit dabei war auch Katrin van Randenborgh, Sprecherin des ADAC.

Für sie ist es längst überfällig, die Unfallflucht bei Sachschäden von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen. "Es geht um die Tatsache, dass es aus der Zeit fällt, einfach an dem Fahrzeug, das man beschädigt hat, zu stehen und lange warten zu müssen." Jeder habe inzwischen ein Handy in der Tasche, mit dem man schnell eine Meldung machen könne.

ADAC unterstützt Pläne für ein Online-Meldeportal für Sachschäden

 

Viele Menschen würden ohnehin glauben, dass es ausreiche, einen Zettel mit den eigenen Kontaktdaten an das beschädigte Fahrzeug zu klemmen. "Die Gefahr besteht dann, dass sie sofort ein Strafverfahren wegen Unfallflucht am Hals haben, und das bei Sachbeschädigung, und da glauben wir, dass es an der Zeit ist, dieses über 100 Jahre alte Gesetz zu reformieren."

Die ADAC-Sprecherin unterstützt deswegen den Plan von Bundesjustizminister Marco Buschmann, eine Online-Meldestelle für Verkehrsunfälle ohne Personenschäden einzurichten, an die Fotos und Kontaktinformationen digital geschickt werden können. "Das ist unbedingt notwendig, dass zu dieser Gesetzesänderung dann ein solches unkompliziertes Meldeportal hinzukommt." Letztlich erhofft sich van Randenborgh, dass dadurch sogar noch mehr Menschen verursachte Schäden auch nachträglich anzeigen werden.