Zahlreiche Euro-Banknoten liegen auf einem Tisch.
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Interview - Fricke (FDP) mahnt Besonnenheit beim Haushalt an

Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts hängen große Investitionsvorhaben in der Luft. Im Bundestag gibt es am Freitag nun die erste Beratung zum Nachtragshaushalt 2023. Dieser solle möglichst bis Ende des Jahres fertig sein, man müsse aber genau hinschauen, sagt FDP-Haushaltsexperte Otto Fricke.

Die Schuldenbremse will die Ampelkoalition im Nachtragshaushalt 2023 erneut umgehen - und begründet das mit einer immer noch andauernden Notlage. Diese sieht der haushaltspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Otto Fricke, an zwei Stellen. So bestehe weiterhin das "Schockereignis" der stark steigenden Preise - und es gehe auch um die Finanzhilfen für das Ahr-Hochwasser.

"Das, was wir Anfang des Jahres noch nutzen wollten, nämlich den Wirtschaftsstabilisierungsfonds, steht uns nicht mehr zur Verfügung", so Fricke. "Das hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig gesagt - das ist schlichtweg zu beachten." Die Unterstützung für die Betroffenen des Ahr-Hochwassers sei allein "zu klein" für eine Notlage. Gemeinsam mit den Hilfen für die gestiegenen Preise sei die Bedingung für eine außerordentliche Haushaltslage aber erfüllt.

Fricke: Haushaltssperre wie in USA ist "Quatsch"


Für 2024 sei eine Notlage aber nicht zu rechtfertigen, weshalb man dann wieder an der Schuldenbremse festhalten müsse, sagt Fricke. Denn die Preise seien im Januar 2024 nur noch ungefähr halb so hoch wie im Schnitt des ersten Jahresquartals 2023. "Sie sind immer noch höher als vor dem Ukraine-Krieg und der Zerstörung der Pipelines", so der Haushaltsexperte. "Aber das ist - nach unserer Ansicht als FDP - nicht mehr das Schockereignis, von dem das Verfassungsgericht gesprochen hat."

Zwar bräuchten Regierung und Parlament nun etwas mehr Zeit, um den Nachtragshaushalt und den Finanzplan für kommendes Jahr zu beschließen - eine Haushaltsperre wie in den USA müsse aber niemand fürchten. "Ich möchte dieses Jahr fertig werden", betont Fricke. Man müsse aber Einiges genau prüfen - etwa, ob der Haushalt mit dem Urteil wirklich vereinbar sei und welche Ablaufverfahren nötig seien. Wenn das noch ein paar Wochen oder Monate dauere, sei laut deutscher Verfassung ein vorläufiger Haushalt erlaubt, mit dem alle schon vereinbarten Ausgaben abgesichert seien.

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Ein Plakat mit der Aufschrift "Mit Geld und Verstand. Schulden bremsen, Chancen schaffen. Unser Bundeshaushalt." hängt über dem Eingang zum Bundesministerium der Finanzen (Bild: dpa / Kay Nietfeld)
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