Dr. Konstantin von Notz von der Partei Buendnis 90/Die Gruenen im Portrait
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Interview - Von Notz (Grüne): Staatsbürgerschaftsrecht in Teilen ungerecht

Am Mittwoch beschäftigt sich das Bundeskabinett mit dem Staatsangehörigkeitsrecht. Es will die Regeln für die Einbürgerung vereinfachen. Konstantin von Notz, innen- und netzpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, hält das für einen überfälligen Schritt. Trotzdem sieht er noch Verbesserungsbedarf.

Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, fordert Nachbesserungen am Gesetzentwurf für das neue Staatsangehörigkeitsrecht. Konkret geht es darum, dass man als Voraussetzung für die deutsche Staatsangehörigkeit in der Lage sein muss, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Von Notz sagt, dadurch seien Menschen unverschuldet davon ausgeschlossen, deutsche Staatsbürger zu werden.

"Wenn sie zum Beispiel eine alleinerziehende Person haben, die durch die Belastungen und Pflichten in der Familie den eigenen Unterhalt nicht voll finanzieren kann, kann sie die deutsche Staatsbürgerschaft nicht bekommen. Ein Mensch mit Behinderung, der das nicht kann, kann die deutsche Staatsbürgerschaft nicht bekommen."

Von Notz betonte, man werde im parlamentarischen Verfahren versuchen, diese Ungerechtigkeit aus der Welt zu schaffen und den Gesetzentwurf noch zu verbessern.

"Leute, die in Wuppertal, Kiel und Bayreuth geboren sind und nicht Deutsche werden"

 

Der Grünen-Politiker sprach dennoch von positiven Effekten des Gesetzes. "Das es die Menschen besser integriert, das es den Menschen ein gutes Angebot macht, sich für Deutschland zu entscheiden, sich hier zu engagieren, hier zur Wahl gehen zu können, sich diesem Land verbunden zu fühlen", zählte von Notz auf.

Es sei kein Zustand, dass 1,5 Millionen Menschen, die in Deutschland geboren sind, nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben. "Das sind Leute, die in Wuppertal, Kiel und Bayreuth geboren sind und nicht Deutsche werden, die hier nicht wählen können und die sozusagen ausgegrenzt bleiben, nicht Teil dieses Land werden", sagt von Notz. Deshalb sei es gut, dass Deutschland sich jetzt dazu bekenne, ein Einwanderungsland zu sein.

Hintergrund: Was beinhaltet das geplante Staatsangehörigkeitsgesetz? -

Mit dem geplanten Gesetz der Ampelregierung soll es künftig grundsätzlich leichter sein, neben der deutschen auch eine andere Staatsangehörigkeit zu haben. Damit könnte die Einbürgerung auch dann möglich sein, wenn ein Antragsteller seine bisherige Staatsangehörigkeit behalten will. Bislang gilt dies nur für Menschen aus anderen EU-Staaten, der Schweiz sowie aus den Staaten, die ihren Bürgern die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit verweigern. Dazu zählen etwa Afghanistan, Iran, Libanon, Syrien und die Ukraine.

Außerdem sollen die Hürden für die Einbürgerung gesenkt werden. Migrantinnen und Migranten könnten dann schon nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland die Staatsbürgerschaft erlangen. Bislang lag die Grenze bei acht Jahren. Bei "besonderen Integrationsleistungen" wie herausragenden beruflichen oder schulischen Leistungen oder einem ehrenamtlichen Engagement könne sich die Frist sogar auf drei Jahre reduzieren. Zudem soll bei Migranten über 67 Jahren der schriftliche Test zum Sprachnachweis durch einen mündlichen ersetzt werden. Auch in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sollen schneller deutsche Staatsbürger werden können.

Mit Material der Katholischen Nachrichtenagentur kna

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