Ein Mann schneidet beim Hausbau Dämmmaterial zurecht.
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Interview - Heilmann (CDU): Viele Fragen beim Heizungsgesetz weiter offen

Das Gebäude-Energie-Gesetz, auch bekannt als Heizungsgesetz, wurde vor der Sommerpause vom Bundesverfassungsgericht gestoppt. Anfang September steht es wieder auf der Tagesordnung des Bundestages. Thomas Heilmann (CDU) sagt aber, dass seine Fraktion immer noch Schwachpunkte im Gesetz sehe.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann ist Mitglied im Ausschuss für Klimaschutz und Energie. Er hatte vor der parlamentarischen Sommerpause das sogenannte Heizungsgesetz der Ampelkoalition mit einer Verfassungsklage vorerst verhindert.

Heilmann sagt: "Wir haben jetzt letzte Woche Fristverlängerung beantragt bei uns, weil wir haben 90 Schwachpunkte entdeckt und haben im ersten Schritt mal die Bundesregierung gefragt: Warum habt ihr die Details eigentlich so geregelt?“ Die Antworten auf diese Fragen stünden derzeit noch aus.

Heilmann will klare Vorgaben bei Kostenaufteilung

 

Weiter sagt Heilmann, er zweifle daran, dass die Regierung alle 90 Fragen seiner Fraktion so beantworten könne. "Und dann hätte man einen Anknüpfungspunkt, zu sagen: Wenn ihr selber seht, dass das eine Schwäche im Gesetz ist, vielleicht sollten wir es dann nochmal besser machen." Jetzt habe man die Zeit und die Chance, darüber zu reden.

Als Beispiel nennt Heilmann die Aufteilung der Kosten, wenn Menschen eine Wärmepumpe einbauen wollen. Sie müssten vorher wissen, was Eigentümer und Mieter zahlen und was der Staat übernimmt. Heilmann warf der Bundesregierung vor, in dieser Frage schwammig zu sein. Das habe dazu geführt, dass in diesem Jahr so viele Öl- und Gasheizungen eingebaut wurden wie noch nie.

Wenn das Heizungsgesetz wie geplant im nächsten Jahr in Kraft trifft, dürften nur noch Heizungen neu eingebaut werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können.

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