Blick auf das Rote Rathaus zur Blauen Stunde.
Jörg Carstensen
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Interview - Staatsrechtler: Wahlwiederholung wird wahrscheinlich Bestand haben

Karlsruhe hat entschieden: Die Wiederholungswahl in Berlin kann wie geplant am 12.Februar stattfinden. Der Staatsrechtler Christian Pestalozza sieht den Beschluss als Hinweis darauf, dass das Bundesverfassungsgericht auch im Hauptverfahren nicht gegen die Wiederholung der Wahl vorgehen wird.

Nach der Entscheidug über den Wahltermin sei es wahrscheinlicher geworden, dass das Gericht auch den Beschluss, die Wahl zu wiederholen, nicht aufheben werde, so Pestalozza. "Wenn man das zulässt, dass die Wahl stattfindet und sie nicht aufschiebt, spricht es dafür, dass das Berliner Urteil Bestand haben wird", sagt der Staatsrechtler. Möglicherweise werde die Kammer das Urteil des Landesverfassungsgerichts Berlin zur Wiederholung der Wahl inhaltlich diskutieren, aber nicht davon abweichen.

Pestalozza: Kein Schaden für die Demokratie

 

Eine Begründung über die Entscheidung wird erst noch nachgeliefert. "Ein Grund könnte sein, dass das Gericht an seiner bisherigen Rechtssprechung festhält, dass es nicht detailliert wahlrechtliche Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte kontrolliert", so Pestalozza.

Einen Schaden für die Demokratie sieht der Staatsrechtler durch die Wahlwiederholung und die Beschwerde dagegen nicht. Wahlen seien immer mit Ungewissheiten verbunden - schon allein, weil man nie sicher sein könne, ob die eigene Stimme erfolgreich sein werde.

Keine politischen Einschränkungen nach der Wahl

 

Auch wenn das Hauptverfahren beim Bundesverfassungsgericht nicht bis zum 12. Februar abgeschlossen sein wird, gingen daraus keine Einschränkungen in der politischen Handlungsfähigkeit von Senat und Abgeordnetenhaus nach der Wahlwiederholung hervor, betont Pestalozza. "Wenn die Wiederholungswahl durchgeführt worden ist und keine erheblichen Wahlfehler festgestellt werden und ein amtliches Wahlergebnis dann feststeht, geht alles seinen normalen Gang für den Rest der Wahlperiode.

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