
- Zahlen und Fakten zur Pflege
Wie viele Pflegebedürftige gibt es in Deutschland? Und wie viele Menschen, die ihre Angehörigen Pflegen? Wie ist die Verteilung zwischen Frauen und Männern? Hier finden Sie die wichtigsten Zahlen und Fakten zum Thema.
In Deutschland waren Ende 2013 rund 2,63 Millionen Menschen pflegebedürftig. Mehr als zwei Drittel (71 Prozent) wurden zu Hause versorgt. Von diesen erhielten 1,25 Millionen Pflegebedürftige ausschließlich Pflegegeld. Das heißt, dass diese Menschen in der Regel allein durch Angehörige gepflegt wurden.
Weitere 616 000 Pflegebedürftige wurden zu Hause von Angehörigen zusammen mit oder vollständig durch ambulante Pflegedienste betreut. In Pflegeheimen lebten insgesamt 764 000 Menschen (29 Prozent).
Prognosen zufolge steigt die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2050 um weitere rund zwei Millionen. Aufgeteilt nach Geschlechtern geht man davon aus, dass drei von vier Frauen damit rechnen müssen, einmal pflegebedürftig zu werden. Bei den Männern ist es jeder zweite.
Das bedeutet, Deutschland braucht mehr Pflegekräfte - professionelle sowie pflegende Angehörige und Ehrenamtliche. In der professionellen Pflege sind zurzeit etwa 1,3 Millionen Menschen beschäftigt. Nach Schätzung des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU) werden jährlich zwei bis drei Prozent mehr Fachkräfte benötigt.
Die Zahl pflegender Angehöriger wird indessen Prognosen zufolge von derzeit 1,7 Millionen zurückgehen. Gründe sind der demografische Wandel: Alterung und Einpersonenhaushalte nehmen zu. Zudem wird es weiterhin schwierig bleiben, Familie, Pflege und Beruf unter einen Hut zu bringen - trotz einiger Besserungen. Auch eine höhere Erwerbsquote von Frauen wird das Potenzial der Angehörigenpflege schmälern.
Neben einer Aufwertung der professionellen Pflege muss also auch die Pflege durch Angehörige, Nachbarn oder Ehrenamtliche gestärkt werden.
Mit den beiden Pflegestärkungsgesetzen - das erste ist zum 1. Januar in Kraft getreten, das zweite soll in dieser Legislaturperiode kommen - wird die Finanzierung um 0,5 Beitragssatzpunkte angehoben. Davon kommt aber nur ein Bruchteil als Entlastungsleistung den pflegenden Angehörigen zugute. dpa