Die finanziellen Leistungen der Pflegekassen sind fast alle um vier Prozent gestiegen. Konkret bedeutet das:
Pflegegeld Pflegestufe 1: 244 Euro (bisher 235)
Pflegegeld Pflegestufe 2: 458 Euro (bisher 440)
Pflegegeld Pflegestufe 3: 728 Euro (bisher 700)
Pflegesachleistungen: max. 1.612 Euro (bisher 1.550)
Weitere Änderungen:
- Für Umbauten wie Rollstuhlrampen oder die Verbreiterung von Türen gibt es seit Jahresbeginn bis zu 4.000 Euro (bisher max. 2.557). Bei mehreren zusammenlebenden Pflegebedürftigen werden statt bisher 10.228 Euro nun bis zu 16.000 Euro bewilligt.
- Für sogenannte niedrigschwellige Betreuung wie Begleitung bei Arztbesuchen oder Unterstützung bei Einkäufen bekommen nun alle Pflegebedürftige 104 Euro im Monat (bisher nur Menschen der Pflegestufe Null)