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- "Die Ausgangssperre steht in keinem Verhältnis"

Die bundesweite Corona-Notbremse ist beschlossen. Dazu zählt auch eine nächtliche Ausgangssperre. Das sieht die Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisch: Sie bringe nur wenig Vorteile, aber massive Einschränkungen und stehe daher in keinem Verhältnis, sagt der Vorsitzende, Ulf Buermeyer.

"Die Ausgangssperre ist ein Instrument mit einer extrem schlechten grundrechtlichen Bilanz", sagt Ulf Buermeyer. Er ist Richter in Berlin und auch Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Gleichzeitig bringe sie nur geringe Vorteile im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Daher sei die Gesellschaft für Freiheitsrechte zu der Einschätzung gekommen, dass diese Regelung verfassungswidrig sei.

Der Preis für die Einschränkung der Freiheitsrechte müsste in einem sinnvollen Verhältnis zu dem Gewinn stehen, den diese Maßnahmen bringen sollen. Die Ausgangssperren schränkten das private Leben ab 22 Uhr aber dramatisch ein. "Ein solches Instrument ist aus unserer Sicht eben nicht verhältnismäßig", betont der Richter.

 

Besser Berufsleben stärker regulieren

 

Statt eine Ausgangssperre zu verhängen, hätte der Staat das Arbeitsleben in der Pandemie strenger regulieren sollen, so Buermeyer. Denn er betont: "Wir stehen hinter der Bekämpfung der Pandemie." Er kritisiert aber, dass noch immer viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Büros arbeiten, auch wenn Homeoffice theoretisch möglich wäre.

 

Corona-Notbremse ist beschlossen

 

Der Bundestag hat am Mittwoch eine bundesweit einheitliche "Corona-Notbremse" beschlossen. Durch Änderungen am Infektionsschutzgesetz erhält der Bund die Befugnis, Kontaktbeschränkungen und Schließungen anzuordnen.

Die bundesweite "Notbremse" schließt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr ab einer Inzidenz von 100 ein - also bei mehr als 100 Ansteckungen mit dem Coronavirus auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. Schulen müssen ab einem Inzidenzwert von 165 den Präsenzunterricht einstellen.

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