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- Staatsrechtler: "Impfpflicht wäre verfassungsrechtlich gedeckt"

Das Bundesgesundheitsministerium möchte ab Herbst die kostenlosen Corona-Tests abschaffen und die Debatte um eine Impfpflicht in Deutschland reißt nicht ab. Was darf der Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern hier zumuten? Darüber weiß der emeritierte Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, Christian Pestalozza, Bescheid.

Geimpfte sollten ihre Rechte zurückerhalten, so Pestalozza, sofern sie andere nicht mehr gefährden oder selbst nicht gefährdet sind. Aber: Auch Geimpfte können sich infizieren. Strengere Maßnahmen, die nur für Nicht-Geimpfte gelten, wären dann aber "nicht mehr notwendig" und "verhältnismäßig", so der Rechtsexperte.

"Eine Pflicht ist immer das letzte Mittel"


Gesundheit gehe immer vor – denn was nütze die Freiheit, wenn wir krank werden oder gar sterben, gibt Pestalozza zu bedenken. Deshalb ist die Gesundheit und ihr Schutz ein "höchstrangiges Gut". Bislang setzt die Regierung auf Beratung und Information bezüglich der Impfung. "Die Pflicht etwas zu tun oder zu unterlassen ist immer das letzte Mittel, wenn es anders gar nicht geht", so der Staatsrechtler.

Impfpflicht verfassungsrechtlich gedeckt


Widerstände gegen Impfungen gab es auch schon früher, sagt der Jurist. Aber: "Wenn sich zeigt, dass wir die Herdenimmunität nicht mit Freiwilligkeit erreichen können, dass das zu lange dauert oder überhaupt nicht erreicht werden kann, dann muss eine Impfpflicht eingeführt werden und dann ist sie auch verfassungsrechtlich gedeckt", sagte der Rechtsspezialist.

Kostenlose Corona-Tests nur noch für wenige Ausnahmen


Primär wäre so eine Impfpflicht dann für jene relevant, die viel Kontakt mit anderen haben, wie Pflege- oder Krankenhauspersonal, Polizei, Feuerwehr oder Lehrkräfte. Bei einer allgemeinen Impfpflicht und den Corona-Tests könnte es künftig nur noch wenige Ausnahmen geben - beispielsweise wenn jemand schon eine Erstimpfung hätte, aber bis zum zweiten Impftermin noch Tests in Anspruch nimmt.

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