Ein kleiner Hund läuft an einer Markierung auf dem Fußboden vorbei, die auf den Sicherheitsabstand hinweist. (Bild: dpa)
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Berlin und Brandenburg - Corona - was gilt in der Region?

Abstand, Hygiene und Alltagsmasken - mit diesem Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus leben wir schon seit Monaten. Doch in der zweiten Welle werden neue Verschärfungen beschlossen - welche das sind, haben wir zusammengetragen.

Bundesweite neue Regeln ab November

Das Ziel ist klar formuliert: Familien und Freunde sollen sich zu Weihnachten wieder ohne größere Angst treffen können. Doch dafür müssten sich alle jetzt erstmal deutlich einschränken, meinen Bund und Länder. Die neuen Regeln kommen dem Shutdown vom Frühling schon recht nah. Sie sollen am 2. November in Kraft treten - und vorerst bis Monatsende gelten.

KONTAKTE: In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen - maximal zehn Personen. Feiern in Wohnungen und privaten Einrichtungen werden als «inakzeptabel» bezeichnet.

GASTRONOMIE: Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt sind weiter Lieferdienste und Essen zum Mitnehmen. Auch Kantinen dürfen öffnen.

FREIZEIT: Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und Bordelle. Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.

SPORT: Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine oder zu zweit joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.

REISEN und HOTELS: Die Bürger sollen auf private Reisen, Tagesausflüge und Verwandtenbesuche verzichten - auch im Inland. Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen.

DIENSTLEISTUNGEN: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten oder Fußpflege sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.

SUPERMÄRKTE: Der Einzelhandel bleibt geöffnet - es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.

SCHULEN und KINDERGÄRTEN: Schulen und Kindergärten bleiben offen. Genauso Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe.

ARBEIT: Überall, wo das möglich ist, soll wieder von zuhause gearbeitet werden.

FIRMEN: Betriebe, Selbstständige und Vereine, die von den neuen Corona-Regeln besonders betroffen sind, bekommen große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt. Bei Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern gleicht der Bund 75 Prozent aus, bei größeren wird nach EU-Beihilferecht entschieden.

RISIKOGRUPPEN: In Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und
Behinderteneinrichtungen sollen zügig Schnelltests eingesetzt werden.

Berlin

  • Neue Obergrenzen für Veranstaltungen

  • Sperrstunde

  • Schulalltag

  • Maskenpflicht im Freien

  • Begrenzung bei privaten Treffen

Brandenburg

  • Begrenzung von privaten Treffen

Bundesweit - Krankschreibung

  • Fragen und Antworten

  • Für wenn gilt die Ausnahmeregel?

  • Wie lange gilt die Krankschreibung?

  • Wie kommt die Bescheinigung zum Patienten?

  • Müssen Patienten der Arztpraxis bereits bekannt sein?

Beherbergungsverbote und Co

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Wohin kann man noch verreisen?

Wegen der rasant steigenden bestätigten Corona-Infektionen haben einige Bundesländer ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus Risikogebieten ausgesprochen. Inzwischen wurden diese Verbote vereinzelt durch Gerichte gekippt. Was gilt nun wo? Eine Übersicht.

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