Keyboard mit Data-Cloud-Zeichen (Bild: imago/chromorange)
Bild: imago/chromorange

- Was ist ein "Upload-Filter"?

"Es ist das Ende des freien Internets!" - heißt es auf der einen Seite. Von der anderen kommt: "Endlich eine sichere Rechtslage, die Großkonzerne wie Google in die Schranken weist!". Das Urheberrecht in Europa soll reformiert werden. Der Entwurf ist höchst umstritten, vor allem Artikel 13. Der schreibt de facto sogenannte "Upload-Filter" vor. Was das ist und warum die Idee so viele Weltuntergangsängste beschwört, erklärt Martin Adam aus der Inforadio-Redaktion.

Youtube, Facebook, Instagram, Twitter, Pinterest - ja, der Riesenkonzern Google als Ganzes, all diese Plattformen leben davon, dass User sowohl private als auch gewerbliche Inhalte veröffentlichen, oder: uploaden.

Manchmal sind das Inhalte, Texte, Bilder, Videos zum Beispiel, die den Usern gehören und die sie daher auch veröffentlichen dürfen. Ein Zeitungsverlag zum Beispiel darf seine Texte verbreiten. In vielen anderen Fällen aber werden Inhalte hochgeladen von Usern, die NICHT über die Urheber- und Verwertungsrechte verfügen. Hat aber, um im Beispiel zu bleiben, ein Autor einen Zeitungsartikel geschrieben, dafür recherchiert, sich eine besonders gute Überschrift ausgedacht und Arbeitszeit investiert, will er dafür bezahlt werden - andernfalls soll der Artikel nicht von irgendjemandem irgendwo veröffentlicht werden dürfen. Darüber sollen Upload-Filter wachen: Programme, die automatisiert überprüfen, ob derjenige, der einen Inhalt hochladen will, also beispielsweise einen Auszug aus dem Zeitungsartikel, auch über die nötigen Rechte verfügt. Wenn nicht, wird der Upload gesperrt.

Und hier beginnt der Streit. Befürworter argumentieren, Upload-Filder sorgen für Gerechtigkeit. Wer nicht bezahlt hat, soll auch nicht veröffentlichen dürfen. Kritiker bemängeln vor allem, dass die Programme unzuverlässig sind. Upload-Filter könnten nicht unterscheiden zwischen Originalinhalten und Satire, Kunst oder Memes - also eigenen künstlerischen Inhalten, die das Original weiterverarbeiten und daraus etwas NEUES machen. Wenn aber so ein Mechanismus erstmal installiert sei, so die Befürchtung, dann ließe er sich schnell auch nutzen, um schlicht alle unklaren oder sogar ungewollten Veröffentlichungen zu unterbinden. Zensur also.

Eine Vorabfilterung, zumal automatisiert, vertrage sich ohnehin nicht mit der Meinungsfreiheit, heißt es unter Bezug auf entsprechende Urteile des europäischen Gerichtshofes. Außerdem schließt der Koalitionsvertrag der Bundesregierung Upload-Filter aus, in Brüssel werden sie jetzt nicht wörtlich, aber de facto vorgeschrieben. Und: die Regelung gilt nicht nur für große Plattformen, sondern für alle, die mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder mindestens 5 Millionen User pro Monat oder einfach älter drei Jahre sind. Also fast alle.

Da sich viele kleinere Plattformen nicht leisten könnten, auf eigenen Kosten so komplexe Software wie einen funktionieren Upload-Filter zu schreiben, würden sie am Ende zu Google und Facebook getrieben. Viel Macht also für genau die, die man eigentlich beschränken wollte.