Flüchtlinge in Berlin -
Wie gut läuft die Integration?
Warum bekommt es der Senat noch immer nicht hin, Flüchtlinge anständig unterzubringen? Das fragt sich die Flüchtlingshelferin Amei von Hülsen und meint: So lange Menschen in Turnhallen leben, können sie sich nicht integrieren. Über den "Behördenwahnsinn", den sie bei ihrer Arbeit sieht, hat sie mit dem CDU-Politiker Burkard Dregger diskutiert.
Rund 55.000 Asylsuchende sind im vergangenen Jahr nach der Flucht in Berlin geblieben, in diesem Jahr waren es bis jetzt etwa 10.000. Lange tat sich die Verwaltung der Hauptstadt sehr schwer mit der Aufgabe, diese Menschen alle unterzubringen und zu versorgen - und so richtig rund läuft es immer noch nicht – vor allem beim wichtigen Punkt Integration.
Das ist etwas, was Inforadio-Hörerin Amei von Hülsen maßlos ärgert. Sie ist eine der zahllosen ehrenamtlichen Helferinnen. Die 55jährige Unternehmensberaterin arbeitet bei "Willkommen im Westend" im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und muss feststellen: Viele Flüchtlinge sind regelrecht verzweifelt, weil sie auch nach einem Jahr noch immer in Notunterkünften leben müssen.
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Die Diskussion im Video
Der alltägliche Kampf gegen den Behördenwahnsinn
Deswegen haben wir Amei von Hülsen mit dem Integrationssprecher der Berliner CDU Burkard Dregger an einen Tisch gebracht. Ihm schildert sie die Problematik aus ihrer Sicht: " Unter diesen Lebensbedingungen ist Integration schlichtweg nicht möglich. Man kann nicht Deutsch lernen, wenn man in einer Turnhalle mit 200 Menschen zusammen lebt. Das ist ein Leben im Schwebezustand und da kann man von Integration nicht reden."
Zumindest in diesem Punkt stimmt ihr Burkard Dregger zu: "Unser prioritäres Ziel muss es sein, die Belegung von Turnhallen zu beenden, nicht nur im Interesse der Flüchtlinge, sondern auch der sonstigen Nutzer. Denn auch Sport ist ja ein Mittel der Integration und die Belegung war letztlich nur eine Maßnahme, um Obdachlosigkeit zu vermeiden." Doch warum funktioniert es immer noch nicht? Hier weist Dregger Schuld von sich: "Wir als Parlamentarier haben die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass genügend Unterkünfte geschaffen werden – und die Verwaltung ist jetzt aufgefordert, das umzusetzen."
Doch die Unterbringung ist nur eine Aufgabe, an der die Verwaltung scheitert, kritisiert Amei von Hülsen: "In vielen Bereichen werden den Menschen Zusagen gemacht – Dauer des Asylverfahrens ist ein Stichwort, wann kommen sie in welche Kurse, wie schnell geht das mit den Praktika und so weiter – die Zusagen werden einfach nicht eingehalten."
Das führe dazu, dass die freiwilligen Helfer bereits an das Niederlegen der Arbeit denken, berichtet Amei von Hülsen: "Am Wochenende gibt es eine große Demonstration in Berlin, wo Geflüchtete und freiwillige Helfer gemeinsam auf die Straße gehen, um zu sagen: Ihr haltet eure Versprechungen und gesetzlichen Verpflichtungen nicht ein. Und zum zweiten, im Moment geht die politische Diskussion nicht darum: Wir bauen wir Brücken? Sondern wo können wir neue Schikanen einziehen. Und das betrifft die Geflüchteten, aber uns als ehrenamtliche Helfer ganz genau so, weil es uns extrem demotiviert."
Burkard Dregger zeigt Verständnis für den Ärger der Helfer: "Ich tue und hoffe auch, dass die Verwaltung alles tut, um die Situation immer besser in den Griff zu kriegen. Und ich hoffe, dass auch die Dinge, die sie bemängeln, die nicht ideal sind, in absehbarer Zeit beseitigt werden. Aber das passiert halt in Deutschland, da gibt es auch viele Vorschriften, die man einhalten muss, Brandschutz und Dinge, die es möglicherweise in anderen Ländern nicht in diesem Ausmaße gibt – und deswegen dauert es ein bisschen."
Mit diesen Aussagen ist Amei von Hülsen nicht zufrieden: "Das war genau das, was wir seit Monaten – oder Jahren – in Berlin erleben: Es ist einfach niemand zuständig. Er steht hier als Vertreter der CDU, die wiedergewählt werden soll und sagt: Na ja, es wäre die Verwaltung. Nein. Es sind auch die CDU-Senatoren, die dafür zuständig sind, dass das endlich funktioniert. Und es ist das Parlament, das die Verwaltung kontrolliert. Egal, mit wem man in Berlin redet: Niemand übernimmt die Verantwortung und sagt: Okay, ich sorge mal dafür, dass die Dinge klappen. Und deshalb klappen sie auch nicht." Von außen stelle sich tatsächlich die Frage, ob das nicht sogar gewollt sei und Menschen hier solange in Turnhallen gehalten würden, bis sie abgeschreckt seien und freiwillig nach Hause gingen.
Zahlen und Fakten
Zahlen - Wie viele Flüchtlinge kommen?
Brandenburg nahm im Jahr 2016 bis Ende August laut Innenministerium knapp 8.000 Flüchtlinge auf. Nach der Schließung der Balkanroute ist die Zahl deutlich zurückgegangen: Im ganzen Jahr 2015 waren es 28.000. Insgesamt waren damals rund 47.000 Flüchtlinge nach Brandenburg gekommen. Für das laufende Jahr rechnete das Land zuletzt (Stand 19.07.2016) mit 21.000 Gesamtzugängen. Angesichts der "aktuell geringen Zugangszahl" hat das Ministerium bereits befristet nutzbare Notunterkünfte unter anderm im Cottbus und in Eisenhütenstadt aufgegeben.
In Berlin sind nach Auskunft der Sozialverwaltung bislang rund 10.200 Flüchtlinge registriert worden, im April waren es gut 800. Für das gesamte Jahr rechnet Berlin derzeit mit 24.000 Flüchtlingen (zu Jahresbeginn ging man noch von 60.000 aus. Die Sozialverwaltung weist aber darauf in, dass dies eine Modellrechnung aufgrund der aktuellen Zugänge sei. Eine Prognose könne nur vom Bundesinnenministerium herausgegeben werden, dies sei aber noch nicht erfolgt. 2015 kamen in Berlin 79.034 Flüchtlinge an, 54.325 blieben in der Stadt. (Stand: 26.05.2016)
Ankunft - Wie funktioniert die Aufnahme der Flüchtlinge?
Die Menschen melden sich in Berlin im Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) in Moabit. Dort werden sie zunächst vorregistriert und erhalten einen Termin für die neue Erstaufnahmestelle in der Bundesallee, wo dann die vollständige Registrierung durchgeführt wird. Mit Beginn der Registrierung haben sie ein Anrecht auf Unterkunft und Verpflegung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Menschen mit einem EU-Pass werden nicht registriert, weil sie kein Anrecht darauf haben, in Deutschland einen Asylantrag zu stellen.
Bei der Registrierung errechnet der Computer die Verteilung der Flüchtlinge auf andere Bundesländer (nach dem so genannten Königsteiner Schlüssel: Dabei werden das Steueraufkommen und die Bevölkerungszahl des jeweiligen Bundeslandes berücksichtigt. Der Schlüssel wird jährlich neu festgelegt). Nach dem Verteilungsschlüssel 2015 muss Berlin exakt 5,04557 Prozent der Flüchtlinge aufnehmen.
Die zu verteilenden Flüchtlinge werden weitergeschickt in andere Bundesländer – sie erhalten statt Verpflegung und Unterkunft in Berlin eine Fahrkarte an den anderen Ort, an dem sie dann auch ihren Asylantrag stellen sollen. (Für verschiedene Herkunftsländer sind in Deutschland verschiedene Außenstellen des BAMF zuständig.) Die übrigen bekommen Unterkunft und Verpflegung in Berlin. Ihren Asylantrag stellen sie an der Außenstelle des BAMF in Berlin-Spandau oder gleich in der BAMF-Außenstelle in der Bundesallee. Längst nicht alle Ankommenden stellen nach der Registrierung sofort einen Asylantrag: Etwa ein Fünftel der registrierten Flüchtlinge taucht nicht in der Asylstatistik auf.
Brandenburg muss dem Königsteiner Schlüssel zufolge exakt 3,08092 Prozent der Flüchtlinge aufnehmen. Sie kommen zunächst in die zentrale Erstaufnahmestelle in Eisenhüttenstadt. Anders als in Berlin sind in Eisenhüttenstadt mehrere wichtige Stellen an einem Ort zusammengeführt: Dort befinden sich neben der Erstaufnahmestelle zugleich auch Flüchtlingsunterkünfte. Zudem ist auf dem Gelände die Brandenburger Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge untergebracht.
Neben der zentralen Erstaufnahmestelle gibt es derzeit sieben Außenstellen: in Potsdam, Ferch, Schönefeld, Frankfurt (Oder), Cottbus, Doberlug-Kirchhain und Wünsdorf. In Strausberg soll eine weitere Außenstelle entstehen. (Stand: 26.05.2016)
Andrang - Wie viele Flüchtlinge kommen pro Tag in die Erstaufnahme?
Nach Angaben der Sozialverwaltung kommen derzeit (Stand : 26.05.2016) täglich im Schnitt 20 Flüchtlinge neu in Berlin an.
In Brandenburg kamen in den ersten vier Monaten (Stand: 14.05.2016) im Schnitt 48 Flüchtlinge pro Tag an.
Status quo - Wie viele Flüchtlinge sind offiziell registriert?
In Berlin sind laut Unterbringungsleitstelle derzeit rund 54.000 Flüchtlinge untergebracht. Gut 2.500 wohnen in Erstaufnahmeeinrichtungen, gut 12.500 in Gemeinschaftsunterkünften (den so genannten Flüchtlingsheimen). In Notunterkünften sind gut 25.500 Menschen untergebracht, etwa 13.000 in Wohnungen. (Stand: 26.05.2016)
Für Brandenburg sind die jüngsten Zahlen des Innenministeriums etwas älter, sie sind mit Stichtag vom 31.03.2016 beziehungsweise 29.02.2016 für die Landkreise Oberhavel und Barnim. (Kenntnisstand vom 27.05.2016) Demnach sind rund 11.400 Menschen in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht, rund 5.700 in Wohnungen , 4.900 in Wohnverbünden sowie rund 2.700 in Notunterkünften. In der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt sind mit Stand vom 18.05.2016 rund 1.800 Menschen untergebracht.
Wie viele Menschen sich zusätzlich illegal in Berlin und Brandenburg aufhalten, kann nur geschätzt werden.
Verteilung - Wie werden die Flüchtlinge auf Bezirke und Landkreise verteilt?
In Berlin gibt es keinen Verteilungsschlüssel. Ursprünglich sollten die Bezirke im "Rat der Bürgermeister" selbst für eine "faire Verteilung" sorgen. Manche Bezirke weigerten sich allerdings beharrlich, mehr Flüchtlinge aufzunehmen. Ist das Asylverfahren einmal abgeschlossen, werden die Flüchtlinge nach Geburtsmonat über die Bezirke verteilt. Das führt allerdings zu einem Ungleichgewicht, weil Flüchtlinge, die keine genauen Angaben machen (können oder wollen), automatisch als im Januar geboren registriert und damit dem Bezirk Mitte zugeschlagen werden. (07.01.2016)
In Brandenburg werden die Flüchtlinge nach einem Schlüssel, der sich im Wesentlichen an der Bevölkerungszahl orientiert, über die Landkreise und die kreisfreien Städte verteilt. Demnach soll etwa Frankfurt (Oder) mit 2,2 Prozent die wenigsten der in Brandenburg ankommenden Flüchtlinge aufnehmen, Potsdam-Mittelmark mit 8,4 die meisten. Die weitere Verteilung über die Kommunen beziehungsweise die Stadtteile der kreisfreien Städte obliegt den Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten. Einen vorgegebenen Schlüssel gibt es dafür nicht. (Stand: 07.01.2016)
Wohnen - Wer muss dafür sorgen, dass Unterkünfte zur Verfügung stehen?
In Berlin die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, und als ausführende Behörde das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso).
In Brandenburg ist das Innenministerium für die Erstaufnahme zuständig, die weitere Unterbringung obliegt den Landkreise und kreisfreien Städten. Sie werden vom Sozialministerium bei der Suche nach geeigneten Unterkünften unterstützt. Verantwortlich vor Ort sind die Sozialämter der Kommunen.
(Stand: 08.04.2016)
Unterkunft - Wo werden die Flüchtlinge untergebracht?
In der ersten Phase des Asylverfahrens werden sie in einer so genannten Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht. In Berlin gibt es sechs davon, betrieben von der AWO, beispielsweise in Lichtenberg, Charlottenburg und Wedding. Dort verbringen die Asylbewerber bis zu drei Monate, bevor sie auf andere Flüchtlingsunterkünfte verteilt werden.
Weil der Platz in den Berliner Erstaufnahmeeinrichtungen längst nicht ausreicht, werden mittlerweile laufend neue Notaufnahmeeinrichtungen eröffnet. In den Notaufnahmeeinrichtungen müssen nicht die Standards (beispielsweise Platz pro Bewohner) eingehalten werden, die für die Erstaufnahme gelten. Nach drei Monaten können Flüchtlinge auf bestehende Flüchtlingsheime weiterverteilt werden - wenn dort Platz ist.
Ein Teil der Flüchtlinge wohnt auch in Wohnungen. Viele von ihnen haben bereits einen Aufenthaltsstatus, beispielsweise eine Duldung.
In Brandenburg gibt es die zentrale Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt (und eine wachsende Zahl von Außenstellen in anderen Orten). Auf dem Gelände befinden sich auch Unterkünfte, die aber von einem externen Anbieter betrieben wird. Dort können die Flüchtlinge maximal drei Monate bleiben.
Danach werden ihnen in den Kommunen Unterkünften zur Verfügung gestellt. Die Verteilung organisieren die Landkreise und kreisfreien Städte, denen nach einem Schlüssel Flüchtlinge aus der Erstaufnahme zugeteilt werden. Dieser richtet sich im Wesentlichen nach der Bevölkerungszahl.
(Stand: 08.04.2016)
Unterbringung - Wer zahlt?
Bund, Länder und Kommunen teilen die Kosten unter sich auf - allerdings monieren die Minister im Berliner Senat und dem Brandenburger Landtag, dass die Bundesregierung viel zu wenig zahlt.
Im Haushalt für das Jahr 2015 rechnete Brandenburg zunächst mit 200 Millionen Euro Ausgaben für die Erstaufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern. Vom Bund erhält die Landesregierung dafür eine Pauschale von 15 Millionen Euro - das entspricht 7,5 Prozent. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) sagte, der Bund beteilige sich bisher nur mit fünf Prozent der Kosten seines Landes.
Diese Kosten sind allerdings nur Schätzungen und verändern sich permanent. Für 2016 gibt es zudem noch keine neuen Schätzungen über die zu erwartende Zahl ankommender Flüchtlinge.
Unabhängig vom absoluten Betrag: Beide Länder verlangen, dass die Bundesregierung 50 Prozent der Kosten übernimmt. 2016 will der Bund insgesamt sechs Milliarden mehr als geplant für die Flüchtlingshilfe ausgeben (mehr bei tagesschau.de).
(Stand: 08.04.15)
Wohnort - Welchen Einfluss hat ein Asylbewerber darauf?
So gut wie keinen. Verteilt werden Asylbewerber mit dem Computerprogramm "EASY" (Erstverteilung der Asylbegehrenden). Der "Königsteiner Schlüssel" regelt, welches Bundesland wieviel Prozent der ankommenden Menschen aufnehmen muss. Wo diese Menschen dann hingeschickt werden regelt "EASY" aber per Zufallsgenerator - abgesehen von Ausnahmen wie der Tatsache, dass manche Gruppen wie Russen und Tschetschenen nicht gemeinsam untergebracht werden. Falls in Deutschland bereits Verwandte eines Asylsuchenden leben, spielt das nur für Familienmitglieder ersten Grades eine Rolle. Wer beispielsweise einen Cousin oder eine Tante in Berlin hat, kann trotzdem nach Baden-Württemberg geschickt werden.
(Stand: 08.04.2016)
Jobs - Dürfen Flüchtlinge arbeiten?
Nicht während der ersten drei Monate in Deutschland. Währenddessen: nur gemeinnützige “Arbeitsgelegenheiten”, sprich: Ein-Euro-Jobs. Davon gibt es aber längst nicht genug für alle. Frühestens nach drei Monaten, und erst wenn sie nicht mehr in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben, erhalten Asylbewerber eine Arbeitserlaubnis. Die Chance auf einen Job haben sie nur, falls die Bundesagentur für Arbeit zustimmt und falls sich für die jeweilige Arbeitsstelle kein deutscher Bürger, kein EU-Ausländer und kein Ausländer aus bestimmten Nicht-EU-Staaten bewirbt.
(Stand: 08.04.2016).
Geld - Wieviel bekommt ein Flüchtling im Monat?
Ein alleinstehender Erwachsener bekommt 216 Euro Grundsicherung und 143 Euro Taschengeld, zusammen 359 Euro pro Monat (in Berlin und Brandenburg genauso). Zum Vergleich: Der Regelsatz für Hartz-IV liegt momentan bei 399 Euro pro Monat.
Lebt ein Asylbewerber nicht mehr in einer Gemeinschaftsunterkunft, bekommt er einen größeren Anteil seiner Grundsicherung bar ausgezahlt, der Staat übernimmt zusätzlich die Kosten für Miete, Heizung und medizinische Leistungen.
Wer dagegen dauerhaft in Flüchtlingsheimen wohnt, bekommt die Grundsicherung größtenteils als Sachleistungen, wie beispielsweise Lebensmittelpakete und gespendete Kleider, außerdem erhält er 96,93 Euro Taschengeld pro Monat. Insgesamt gibt das Land Berlin pro Asylbewerber im Monat durchschnittlich 782 Euro aus. Weitere Infos bei der Berliner Sozialverwaltung.
(Stand: 08.04.16)
Geldquelle - Wie bekommen Asylbewerber ihr Geld?
Sie bekommen ihr Taschengeld und einen Teil ihrer Grundsicherung in Gutscheinen und Sachleistungen. Einen Rechtsanspruch auf ein Bankkonto haben sie nicht - viele Asylbewerber berichten, dass sie massive Schwierigkeiten haben, ein Konto zu eröffnen. Besitzen sie keinen Ausweis oder Pass mehr, haben sie es besonders schwer: Die Banken argumentieren dann oft, dass der einzige Identitätsnachweis, die sogenannte "Aufenthaltsgestattung" als Dokument nicht ausreicht - wegen des Geldwäschegesetzes. Die Bundesregierung hat aber angekündigt, das zu ändern: Bald sollen Banken niemanden mehr abweisen dürfen, der ein einfaches Girokonto eröffnen will. Das würde die Auszahlung der Leistungen für Bedürftige in Deutschland erheblich erleichtern.
(Stand: 08.04.16)
Smartphone - Haben sie einen Anspruch darauf?
Nein. Die meisten Flüchtlinge bringen ihr Handy aus ihrer Heimat mit - oft die einzige Möglichkeit, Verbindung zu ihrer Familie zu halten. Schon während ihrer Flucht ist es meist der wichtigste Gegenstand, den sie besitzen: Sie nutzen es, um sich zu orientieren, erfahren, wo sie die Nacht verbringen können. Im Nahen Osten und vielen afrikanischen Ländern sind Smartphones sehr weit verbreitet. Sie werden dort von den großen Herstellern wesentlich billiger angeboten.
In Deutschland nutzen die meisten Flüchtlinge günstige Prepaid-Karten für ihre Handys, die sie bar bezahlen. Um via Skype oder Whatsapp zu telefonieren, brauchen sie nur kostenloses Wlan - das gibt es in vielen Cafés, Bahnhöfen und Unterkünften. In Berlin stattet die Initiative Freifunk viele Flüchtlingsheime mit kostenlosem Wlan aus.
(Stand: 08.04.2016)
Krankheit - Sind Asylbewerber versichert?
Nein. Deshalb liegen die Ausgaben für sie auch rund zehn Prozent niedriger als die für Hartz-IV-Bezieher. Per Gesetz dürfen Asylbewerber nur in Notfällen und bei Schmerzen einen Arzt aufsuchen. Vorsorgeuntersuchungen oder andere Gesundheitsleistungen, wie sie Krankenversicherte in Anspruch nehmen dürfen, bekommen sie nicht. Die Kosten für Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte übernimmt das jeweilige Bundesland - die Kommune, in der der Asylbewerber untergebracht ist, muss das Geld aber vorstrecken. In Berlin wird seit Anfang des Jahres eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge ausgegeben, die den behördlichen Aufwand verringern soll. (Stand: 08.04.2016).
Kita - Flüchtlingskinder Anspruch auf einen Platz?
Ja. Der allgemeine Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, der mit Abschluss des ersten Lebensjahres beginnt, gilt auch für Kinder von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Kinder in Not- und Sammelunterkünften haben nach Angaben der Berliner Bildungsverwaltung zudem unabhängig von ihrem Alter mindestens einen Anspruch auf Teilzeitförderung (5-7 Stunden täglich).
(08.04.2016)
Organisation - Wie werden die Kinder auf die Kitas verteilt?
Bei der Verteilung gelten im Grunde dieselben Regeln wie für Kinder, die schon länger hier leben. In Brandenburg ist die Kindertagesbetreuung Sache der Kommune. Das Land unterstützt die Integration von Flüchtlingskindern etwa durch ein Fortbildungs- und Beratungsangebot für die Kita-Teams vor Ort, das den Fokus auf den Umgang mit den unterschiedlichen Sprachen und Kulturen setzt.
In Berlin beantragen die Eltern einen Kita-Gutschein beim Jugendamt ihres Wohnbezirks. Haben sie einen Gutschein erhalten, können sie ihn in Ihrer Wunsch-Kita abgeben. Eine zentrale Zuweisung zu den Kitas gibt es nicht. Die Bildungsverwaltung hat einen mehrsprachigen Info-Zettel für Eltern zum Thema Kita ins Netz gestellt.
Ungelöste Probleme gibt es in Berlin zu genüge. In den beiden Wochen vor der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 18. September geben deswegen inforadio und die Abendschau Ihnen die Chance, mit Berliner Politikerinnen und Politikern über die Themen zu diskutieren, die Ihnen auf der Seele liegen.