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Wirtschaft - Whistleblower-Gesetz wird noch nicht umgesetzt

Whistleblower dürfen laut EU-Richtlinie nicht gekündigt, versetzt oder abgemahnt werden, wenn sie Missstände in Unternehmen melden. Doch hat es Deutschland bisher versäumt, die Richtlinie umzusetzen - die EU hat deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Von Anja Dobrodinsky