Wirtschaft - Whistleblower-Gesetz wird noch nicht umgesetzt
Whistleblower dürfen laut EU-Richtlinie nicht gekündigt, versetzt oder abgemahnt werden, wenn sie Missstände in Unternehmen melden. Doch hat es Deutschland bisher versäumt, die Richtlinie umzusetzen - die EU hat deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Von Anja Dobrodinsky