Unter einer Lupe sind zwei Anstecker - auf einem ist ein AfD-Logo, auf dem anderen der Bundesadler (Bild: picture alliance / CHROMORANGE | Christian Ohde)
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Vis à vis - Extremismusexperte zum Prozess AfD gegen den Verfassungsschutz

Das Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt ab Dienstag die Klage der AfD gegen die Einstufung als extremistischer Verdachtsfall. Was da genau geprüft wird und welche Folgen der Prozess haben könnte, hat Wolf Siebert mit dem ARD-Extremismusexperten Michael Götschenberg besprochen.

Ist die AfD ein "rechtsextremistischer Verdachtsfall"? Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte diese Frage mit Ja beantwortet. Die AfD ist dagegen vor Gericht gezogen. In der ersten Instanz war die Partei unterlegen. Nun gibt es das Berufungsverfahren vor der nächsthöheren Instanz - am Oberverwaltungsgericht Münster. Am Dienstag beginnt dort die mündliche Verhandlung.

Der Verfassungsschutz unterscheidet drei Arten von Beobachtungsobjekten, erklärt Michael Götschenberg, der sich für die ARD seit langem auch mit dem politischen Extremismus beschäftigt. Es gebe den Prüffall, dafür dürfen nur offene Quellen ausgewertet werden. Der Verdachtsfall sei die mittlere Stufe: "Da kommt der Nachrichtendienst mit all seinen Instrumenten auf den Plan." Unter anderem dürfen V-Leute angeworben werden.

Rechtsextremistische Äußerungen müssen in nötiger Qualität und Quantität erfolgen

 

Diesen Verdacht dürfe man nur eine Weile haben. "Ob das dann wirklich eine - wie es dann im nächsten Fall heißt - 'gesicherte rechtsextremistische Bestrebung' ist, das muss man dann nach einer Weile entweder bejahen oder verneinen. Und genau an diesem Punkt sind wir jetzt", so Götschenberg.

Dabei gehe es nicht um einzelne Personen, sondern ob man die ganze Organisation so bewerten kann. "Es müssen Äußerungen in der nötigen Qualität erfolgen und auch in der nötigen Quantität." Konkret müssten sich demnach genügend Personen etwa rassistisch, antisemitisch oder antidemokratisch äußern - und das auch anhaltend.

Verfassungsschutz muss Nachweis erbringen, dass all das nach wie vor gilt

 

Das Gutachten des Verfassungsschutzes mit mehr als 1000 Seiten sei bereits drei Jahre alt. Der Verfassungsschutz müsse immer wieder den "Nachweis erbringen, dass all das, was man da vorgelegt hat, nach wie vor gilt."

Michael Götschenberg spricht über die Kontrolle des Verfassungsschutzes, den Flügel der AfD, die Jugendorganisation Junge Alternative (JA), über die Wahlentscheidung der Bürgerinnen und Bürger sowie über mögliche Folgen die Entscheidung der Richterinnen und Richter.

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Symbolbild: AfD und Gericht
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Newsjunkies - AfD-Prozess: Wie rechtsextrem ist die Partei?

Elf Jahre ist es her, dass die „Alternative für Deutschland“ – kurz die AfD – gegründet worden ist. Viele werfen Teilen der AfD vor, nationalistische, völkische und ausländerfeindliche Positionen zu vertreten. Der Verfassungsschutz stuft die AfD als „extremistischen Verdachtsfall“ ein. Das beschäftigt aktuell auch das Oberverwaltungsgericht in Münster. Martin Spiller und Christina Fee Moebus erklären, worum es genau im Prozess geht und welche Konsequenzen das Urteil haben könnte.