Arafat Abou-Chaker sitzt vor der Urteilsverkündung im Saal des Landgerichts.
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Vis à vis - Der Prozess gegen Abou-Chaker und Bushidos Glaubwürdigkeit

Der Rapper Bushido hatte gegen Arafat Abou-Chaker geklagt - doch der frühere Geschäftspartner wurde nun von den Hauptvorwürfen freigesprochen. Gerichtsreporter Ulf Morling sagt: Grund war Bushidos mangelnde Glaubwürdigkeit. Von Michael Castritius

Das Berliner Landgericht hat den früheren Geschäftspartner von Rapper Bushido von den Hauptvorwürfen freigesprochen. Das Gericht sieht es nicht als erwiesen an, dass Arafat Abou-Chaker den Musiker zur Zahlung von Millionenbeträgen erpressen wollte. Er ist nur wegen eines geringeren Vergehens verurteilt worden: Der 47-Jährige muss wegen unerlaubter Tonaufnahmen eine Geldstrafe von 81.000 Euro zahlen. Von schwerwiegenderen Anklagepunkten wie Erpressung und Körperverletzung hat das Berliner Landgericht ihn freigesprochen.

Insgesamt 114 Prozesstage

 

Hintergrund des Prozesses war ein Konflikt um die Auflösung der Geschäftsbeziehungen zwischen Bushido und Abou-Chaker im Jahr 2018. Rund dreieinhalb Jahre hat das Verfahren gedauert. Die 114 Prozesstage hat rbb24-Gerichtsreporter Ulf Morling beobachtet.

Er sagt, es ging im Verfahren letztendlich um die Glaubwürdigkeit von Bushido. Der Rapper habe Abou-Chaker als den Teufel darstellen wollen. "Aber ob das nun so ist, kann man sich fragen. Denn da gibt es eine Generalvollmacht von Bushido, die halt Arafat Abou-Chaker gegeben wurde - ist fraglich, ob das jemand macht, wenn man nicht ein 'Best Buddy' ist."

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Der Hauptangeklagte Arafat Abou-Chaker geht vor der Urteilsverkündung im Prozess gegen den früheren Geschäftspartner von Rapper Bushido zum Saal im Landgericht Berlin (Bild: picture alliance/dpa/Sebastian Gollnow)
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