Deutschland hätte eine Person aus der linken Szene nicht nach Ungarn ausliefern dürfen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit der Betroffenen recht gegeben. Das Berliner Kammergericht habe die Haftbedingungen in Ungarn unzureichend aufgeklärt, so die Karlsruher Richter.
Die non-binäre Person, die als Maja T. bezeichnet wird, soll an Angriffen auf Rechtsextremisten in Budapest im Frühjahr 2023 beteiligt gewesen sein. Sie wurde im vergangenen Juni nach Ungarn ausgeliefert, obwohl noch ein Verfahren in Karlsruhe lief. Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung per einstweiliger Anordnung untersagt. Als der Bescheid zugestellt wurde, war die Person aber schon nicht mehr in Deutschland.