Die Website vom vorübergehed verbotenen "Compact"-Magazin.
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Interview - Kolesnyk (SPD): "Compact" richtet sich klar gegen Grundgesetz

"Compact" darf nach der Eilentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wieder erscheinen - vorerst. David Kolesnyk (SPD) betont, das Hauptverfahren sei noch offen. Zudem gebe es andere Möglichkeiten, gegen das Magazin vorzugehen.

Mal gewinnt man, mal verliert man - so kommentierte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum "Compact"-Magazin. Brandenburgs SPD-Generalsekretär David Kolesnyk sagt, es sei "absolut richtig" gewesen, dass sie sich um das Verbot bemüht hatte. "Jetzt wird man aber eben schauen müssen - so ist das in einem Rechtsstaat - was am Ende tatsächlich steht."

Im Eilverfahren war das Verbot des Magazins vorläufig ausgesetzt worden. Kolesnyk betont allerdings, dass das Bundesverwaltungsgericht durchaus Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einiger Veröffentlichungen geäußert habe. Die Hauptsache sei deshalb offen. "Es geht hier um Pressefreiheit. Und da ist es in dem Sinne ganz normal, dass in so einem Eilverfahren natürlich im Zweifel für die Pressefreiheit entscheiden wird."

Kolesnyk (SPD): "Das ist ja nichts, was normale Zeitungen oder Magazine tun"

 

Für die SPD sei völlig klar, dass sich "Compact" gegen das Grundgesetz richte. Das sehe man auch in Brandenburg. In Velten etwa sei das Magazin "sehr kampagnenmäßig" unterwegs und habe Unwahrheiten verbreitet, meint der Generalsekretär. Im März hatte das Magazin in der Stadt zu einer Kundgebung mit dem Titel "Frieden mit Russland" aufgerufen. "Solche Aktivitäten - das ist ja nichts, was normale Zeitungen oder Magazine tun", sagt Kolesnyk.

Das Gericht habe außerdem darauf hingewiesen, dass es andere Möglichkeiten als ein Verbot gibt, um gegen "Compact" vorzugehen. So könnten Veranstaltungen und Auftritte bestimmter Akteure untersagt werden. Bei erwiesenen Rechtsextremisten seien diese Mittel schon häufiger eingesetzt worden.

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