Interview - Intensivmediziner: Hirntod wird für Organspende "zweifelsfrei bestätigt"
Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten setzt sich für eine Widerspruchsregelung bei Organspenden ein. Es sei wichtig, sich damit vor seinem Tod auseinanderzusetzen, sagt Intensivmediziner Daniel Zickler. Denn das entlaste die Angehörigen.
In der Debatte um eine mögliche Widerspruchslösung bei der Organspende betonen Intensivmediziner, dass es sehr streng geprüft werde, ob ein Mensch hirntot sei. Es werde "zweifelsfrei bestätigt, dass es keine Hoffnung mehr gibt, dass der Patient seine relevanten Hirnfunktionen wiedererlangt", sagt Daniel Zickler, Facharzt für Intensiv- und Notfallmedizin an der Charité.
Hirntod von zwei Fachärzten unabhängig voneinander geprüft
Zwei Fachärzte bescheinigten unabhängig voneinander den Hirntod eines Patienten oder einer Patientin - erst dann komme es zu einer Organentnahme. Laut Zickler wird zunächst die tiefe Bewusstlosigkeit festgestellt, etwa indem es keine Reaktionen auf ein Stäbchen in Nase und Kochsalzlösung in den Augen gibt. Anschließend werden beispielsweise mit Hilfe von Apparaten Hirnströme gemessen und nachgewiesen, dass das Gehirn nicht mehr durchblutet ist. Eine Altersgrenze für eine Organspende gebe es nicht.
Angehörige oft im Ausnahmezustand - vorherige Entscheidung zur Organspende hilfreich
Es sei klar, dass die Diagnose Hirntod "eine der sensibelsten in der Medizin" sei - deswegen werde sie auch verantwortungsvoll geprüft, so Zickler. Insbesondere Angehörige stelle eine Organentnahme vor eine große Herausforderung. Denn in den meisten Fällen handele es sich um einen plötzlichen und unerwarteten Tod - da werde sich im Zweifel oft gegen eine Spende entschieden. Eine Entscheidung im Vorfeld sei deshalb meist eine Handlungsempfehlung an die Angehörigen und helfe ihnen sehr.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft unterstützt den neuen Vorstoß für die Einführung einer Widerspruchslösung in der Organspende. Auch der Bundesverband der Organtransplantierten nannte den Vorstoß "dringend und wichtig". Die Initiative von Bundestagsabgeordneten sieht vor, dass zunächst alle als Spender gelten - es sei denn, sie widersprechen aktiv. Bislang wird man nur zum Spender oder zu Spenderin, wenn man dem aktiv zustimmt.