Ampelkoalition will auf 3,5 Nanogramm - THC-Grenzwert für Autofahrer: Lütke sieht keine Gefährdung
Seit zwei Monaten ist Kiffen in Deutschland für Volljährige legal. Nun soll es auch verbindliche Regelungen für THC-Grenzwerte im Straßenverkehr geben. Kristine Lütke, drogenpolitische Sprecherin der FDP, erklärt, warum der Grenzwert nach ihrer Ansicht etwas nach oben soll.
Klar ist für die drogenpolitische Sprecherin der FDP im Bundestag, dass eine Teilnahme am Straßenverkehr im aktiven Rauschzustand "nicht passieren sollte". Den Wert, den die Ampel-Koalition nun festlegen will, vergleicht Kristine Lütke "in etwa" mit einem Alkoholwert von 0,2 Promille, eine Gefährdung im Straßenverkehr sei "eher unwahrscheinlich". Sie bestätigt aber den Einwand von Kritikern, dass der Abbau von Cannabis anders stattfinde als der Abbau von Alkohol.
Bisher gilt für Cannabis am Steuer die strikte Linie, dass schon beim Nachweis des Wirkstoffes THC Geldbußen oder Punkte drohen. In der Rechtsprechung hat sich ein niedriger Wert von 1 Nanogramm je Milliliter Blut etabliert. Nun will die Koalition per Gesetz einen Grenzwert festlegen, an dem die Toleranz endet: Wer mit 3,5 Nanogramm oder mehr unterwegs ist, riskiert demnach in der Regel 500 Euro und einen Monat Fahrverbot.
Etwas höherer Grenzwert wäre für Lütke wünschenswert
Laut Lütke sind die Abbauprodukte von Cannabis noch lange nachweisbar. Sie verweist darauf, dass "Gelegenheitskonsumenten" etwa mehrere Tage nach einem Konsum bei einer Verkehrskontrolle in die Bredouille kommen könnte, sollte der 1-Nanogramm-Wert weiter gelten. Lütke würde sich gar noch einen Grenzwert etwas über 3,5 wünschen.
Der Autofahrerclub ADAC hält den 3,5er-Grenzwert in der Höhe für plausibel. "Es gibt bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass die Interessen der Verkehrssicherheit dadurch beeinträchtigt werden", heißt es in der Stellungnahme. Wichtig sei aber, keinen falschen Eindruck zu vermitteln. Nach dem Stand der Wissenschaft könnten wegen einer fehlenden Dosis-Wirkungs-Beziehung keine mit Alkohol vergleichbaren Grenzwerte festgelegt werden. "Es besteht nicht die Möglichkeit, sich an einen Grenzwert 'heranzukiffen'." Daher gelte unmissverständlich: "Wer fährt, kifft nicht!"
Die Deutsche Polizeigewerkschaft warnte, der vorgesehene THC-Grenzwert sei ein Schritt in die falsche Richtung. Der aktuelle Grenzwert von 1 Nanogramm sei maßvoll und hoch valide. "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wäre vielmehr eine Anpassung der Alkoholgrenzwerte erforderlich gewesen."