Felor Badenberg (parteilos), Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz von Berlin
dpa
Bild: dpa Download (mp3, 10 MB)

Interview - Justizsenatorin Badenberg gegen AfD-Verbotsverfahren

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg hält ein Verbotsverfahren gegen die AfD zum jetzigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll. Die rechtlichen Voraussetzungen für einen solchen Schritt lägen noch nicht vor. Daran ändere auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster nichts.

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) sieht derzeit keine Handhabe, die AfD zu verbieten. Noch gebe es keine ausreichenden Beweise für die rechtsextremistischen Bestrebungen der Partei.

Badenberg verweist darauf, dass vorerst nur der Verdacht bestehe, dass die AfD nicht auf dem Boden des Grundgesetztes stehe. "Solange wir keine gesicherten Erkenntnisse haben, dass die AfD verfassungsfeindlich ist, liegen die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren nicht vor".

Verbotsantrag müsste auch vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben

Der Verfassungsschutz werde nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts jetzt sicher intensiver schauen, ob sich der Verdacht bestätigt. Sollte dies der Fall sein, wäre es der richtige Zeitpunkt, über ein Verbotsverfahren nachzudenken, so Badenberg. Dann müsse man schauen, ob die Belege dafür ausreichen und ein solcher Schritt auch vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hätte.

Auch auf rbb24inforadio.de

Das Logo der AfD ist bei einer Kundgebung in Düsseldorf neben Deutschlandflaggen auf einem Zeltpavillion zu sehen.
picture alliance / NurPhoto | Ying Tang

Interview - AfD kritisiert Verfassungsschutz-Urteil: "Krasser Formfehler"

Die gesamte AfD darf vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall behandelt werden. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Klage der AfD dagegen abgewiesen. Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Peter Boehringer kritisiert das Urteil und sieht "krasse Verfahrensfehler".