Mit einem Messgerät wird ein defektes Smartphone bei der Reparatur untersucht.
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Interview - Reparatur-Expertin: "Oft gibt es keine oder nur teure Ersatzteile"

Wer ein kaputtes Gerät hat, soll in der EU künftig ein Recht auf Reparatur haben. Allerdings gehe es dabei nur um Geräte, für die ohnehin schon Reparaturanforderungen gelten, sagt Katrin Meyer vom Runden Tisch Reparatur. Sie fordert, den Produktkreis deutlich auszuweiten - etwa auf Elektrokleingeräte.

Geht ein Gerät kaputt, sollen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig bei bestimmten Produkten ein Recht auf Reparatur bekommen - zum Beispiel bei Waschmaschinen, Smartphones und Staubsaugern. Darauf haben sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten in dieser Woche geeinigt. Bis das Gesetz gilt, wird es aber wohl noch einige Jahre dauern.

Diese Richtlinie beziehe sich zunächst nur auf neun Produktgruppen, erklärt Katrin Meyer, Geschäftsführerin beim Verein Runder Tisch Reparatur. Ziel des Gesetzes sei eine einfachere und günstigere Reparatur für diese Produkte. "Da gibt es verschiedene Ideen", so Meyer. Zum Beispiel sei im Gespräch, die Gewährleistung um ein Jahr zu verlängern.

EU-Richtlinie soll für neun Produktgruppen gelten


"Außerhalb der Gewährleistung gilt, dass man für diese neun Produkte einen Anspruch hat, dass der Hersteller, wenn ich darum bitte, mir ein Angebot zur Reparatur macht und mir das Gerät tatsächlich repariert", sagt Meyer. "Das ist heutzutage tatsächlich oft nicht ganz einfach."

Allerdings gehe es bei den Plänen lediglich um genau die neun Produkte, für die es im EU-Recht bereits Reparaturanforderungen gibt, im Rahmen des Ökodesigns. "Das sind Produkte, die man jetzt sowieso schon ganz gut reparieren lassen kann, weil Hersteller dazu verpflichtet sind, dafür Ersatzteile und Reparaturinformationen bereitzuhalten", erklärt die Expertin.

Meyer: "Wünschen uns Ausweitung auf mehr Produkte"


"Wir hätten uns auf jeden Fall gewünscht, dass diese Richtlinie auf einen größeren Produktkreis ausgeweitet wird", sagt die Geschäftsführerin des Runden Tischs Reparatur. "Gerade bei Haushaltskleingeräten macht die Reparatur aus Verbrauchersicht oft keinen Sinn, weil Ersatzteile entweder gar nicht erhältlich oder unverhältnismäßig teuer sind, wenn ich auf den Neupreis des Geräts schaue."

Außerdem müsse sichergestellt werden, dass Reparaturen von unabhängigen Fachleuten in Wohnortnähe durchgeführt werden könne, um die Kosten nicht durch eine lange Anfahrt in die Höhe zu treiben, so Meyer. Auch gegen Softwareblockaden, die manche Hersteller nutzten, um unabhängigen Kundendienste die Arbeit zu erschweren, müsse die EU vorgehen.

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