Daniel Wesener, Bündnis 90/Die Grünen
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Interview - Wesener: Antidiskriminierungsklausel "gut gemeint, aber schlecht gemacht"

Mit einer Antidiskriminierungsklausel wollte Berlin die Empfänger von Kultur-Fördergeldern zwingen, sich klar von Antisemitismus zu distanzieren. Doch nun hat der Senat die Klausel gekippt - wegen juristischer Bedenken. Kultur-Politiker Daniel Wesener (Grüne) findet die Debatte wichtig. Einen Generalverdacht gegen Kunstschaffende lehnt er jedoch ab.

Wer in Berlin öffentliche Kulturförderung beantragt, muss ein Bekenntnis gegen Antisemitismus ablegen. Eine entsprechende Klausel hat der Berliner Senat erst vor einem Monat beschlossen – nun aber schon wieder zurückgenommen. Von Kultursenator Joe Chialo (CDU) hieß es, er müsse die juristischen und kritischen Stimmen ernst nehmen, die in der Klausel eine Beschränkung der Kunstfreiheit sehen.

Kritik kam auch von Daniel Wesener, Sprecher für Kulturfinanzierung der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus. In seinen Augen ist die Klausel "gut gemeint, aber schlecht gemacht." Die Intention des Kultursenators teile er, aber die Klausel sei nicht rechtssicher und weitgehend wirkungslos. "Die Debatte ist wichtig, […] aber man muss dieses Anliegen anders ins Werk setzen, wenn man wirklich effektiv gegen Antisemitismus auch im Kulturbereich vorgehen will", so Wesener.

Wesener: Ein Generalverdacht ist falsch und rechtlich problematisch

 

Man habe mit vergleichbaren Klauseln bereits viel Erfahrung – vor allem schlechte, sagt der Grünen-Politiker. Außerdem finde Kulturförderung ohnehin nicht im luftleeren Raum statt: "Auch hier gilt natürlich schon jetzt das Grundgesetz, gilt die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Wir haben in Berlin zudem das Landes-Antidiskriminierungsgesetz; wir haben ein Landeskonzept für Antisemitismus-Prävention."

Natürlich könne und müsse man darüber nachdenken, wie man Regelungen klarer fassen könne. Dabei dürfe man aber nicht ins Gehege kommen mit Grundrechten wie der Kunstfreiheit. Ein Generalverdacht gegen alle Kunstschaffenden sei in der Sache falsch und rechtlich problematisch, genau wie jede Art von Gesinnungstest, so Wesener.

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Kultursenator Joe Chialo (CDU)
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