Interview - CDU-Rechtsexperte: Zweites Urteil kann Rechtsfrieden schaffen
Können Strafverfahren wieder aufgenommen werden, auch wenn das Urteil schon gesprochen wurde? Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das geht nicht, auch wenn es neue Beweise gibt. Der CDU-Rechtsexperte Jan-Marco Luczak kritisiert: Vor allem für Opfer und Hinterbliebene ist das schwer zu ertragen.