Gebaeude des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
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Interview - CDU-Rechtsexperte: Zweites Urteil kann Rechtsfrieden schaffen

Können Strafverfahren wieder aufgenommen werden, auch wenn das Urteil schon gesprochen wurde? Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das geht nicht, auch wenn es neue Beweise gibt. Der CDU-Rechtsexperte Jan-Marco Luczak kritisiert: Vor allem für Opfer und Hinterbliebene ist das schwer zu ertragen.