Hanfpflanzen, die für medizinische Behandlungen angebaut werden (Bild: picture alliance / William Archie)
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Interview - Hanfverband: Cannabis-Verbot hat nur Nachteile gebracht

Der Bundestag berät am Mittwoch zum ersten Mal über die geplante Freigabe von Cannabis. Die Ampel will einen kontrollierten Konsum ermöglichen. Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband findet das richtig. Der Cannabis-Konsum sei bereits Realität, durch eine kontrollierte Freigabe könne es eine bessere Kontrolle geben.

In sogenannten Cannabis-Clubs soll der Anbau der Droge künftig nach den Plänen der Ampel-Regierung erlaubt sein. Damit würden die Konsumenten entkriminalisiert, sagt Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbands. "Es werden einfach nicht mehr jedes Jahr Hundertausende Strafverfahren gegen einfache Cannabis-Konsumenten eröffnet." Das sei der wichtigste Punkt der Regierungspläne, über die der Bundestag am Mittwoch in erster Lesung berät.

Das bislang geltende Verbot habe nur Nachteile gebracht, meint der Aktivist. "Es hat auch für die Gesellschaft viele negative Begleiterscheinungen - es fördert organisierte Kriminalität, wir lassen uns Steuereinnahmen entgehen." Deshalb sei es besser jetzt anzuerkennen, dass Cannabis gesellschaftliche Realität sei. Dafür brauche es eine vernünftige Regulierung.

Wurth: Verbot hat keinen Einfluss auf Konsum Jugendlicher

 

An dem Vorhaben der Ampel wird häufig kritisiert, dass der Jugendschutz durch die Freigabe nicht mehr gewährleistet sei. Doch Wurth betont, dass der auch im jetzigen System nicht funktioniere. Ein Verbot habe keinen Einfluss darauf, ob Jugendliche die Droge nehmen. Nach einer Freigabe wisse man - anders als jetzt - immerhin, dass sie saubere Ware hätten beim Konsum. "Es ist eben die Aufgabe der gesamten Gesellschaft (...), dass das nicht übertrieben wird. Aber es lässt sich letztendlich weder durch Verbot noch durch Legalisierung verhindern."

Hintergrund

Geplante Regeln für Cannabis-Clubs

Den umstrittenen Legalisierungsplänen der Ampel-Regierung zufolge wird Cannabis nicht mehr länger als verbotene Substanz gelistet sein. Der gemeinschaftliche Anbau der Pflanzen ist in sogenannten Cannabis-Clubs erlaubt, er soll dort "nicht-gewerblich" erfolgen. Das Produkt darf ausschließlich an Mitglieder abgegeben werden. Der Konsum ist in den Vereinsräumen und in deren Nähe nicht gestattet.

Pro Verein sind den Plänen zufolge maximal 500 Mitglieder erlaubt. Sie dürfen am Tag maximal 25 und pro Monat höchstens 50 Gramm pro Mitglied ausgeben - bei 18- bis 21-Jährigen nicht mehr als 30 Gramm im Monat mit maximalem THC-Gehalt von zehn Prozent. Die Droge muss in einer "neutralen Verpackung" mit Beipackzettel stecken, auf der Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte und Wirkstoffgehalt vermerkt sind.

Räume und Grundstücke der Cannabis-Clubs müssen umzäunt und einbruchssicher gestaltet werden, Gewächshäuser brauchen einen Sichtschutz. Jeder Verein soll ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen und einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen müssen, der sich schulen lassen und regelmäßige Auffrischungsschulungen machen muss. - dpa