Eine Bronzestatue der Justitia steht auf einem Tisch. (Bild: picture alliance/ Panama Pictures)
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Interview - Richter Huber: Grundgesetz hat stabile Ordnung etabliert

Vor 75 Jahren wurde beim Verfassungskonvent der Grundstein für das Grundgesetz gelegt. Der ehemalige Verfassungsrichter Peter M. Huber sieht im Grundgesetz das Mittel, mit dem jeder Bürger vor Gericht seine Rechte durchsetzen könne.

Vor 75 Jahren kamen auf der Insel Herrenchiemsee im Auftrag der Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder rund 30 Experten zusammen. Bei dem Verfassungskonvent legten sie den Grundstein für das Grundgesetz. Den ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht erfülle dieser Jahrestag mit "Freude, Dankbarkeit, und auch ein bisschen Stolz darauf, dass es unserem Land gelungen ist, 75 Jahre auf der Basis des Grundgesetzes eine stabile Ordnung zu etablieren."

Das deutsche Grundgesetz sei Vorbild für andere Verfassungen auf der Welt geworden. So habe man aus dem "Verrat der Nazis an der Zivilisation" gelernt und die Verfassung sei im Geiste des "Nie wieder" entstanden. Auch aus der Weimarer Republik habe man mitgenommen, dass man nicht zu viele Versprechungen in der Verfassung macht.

Huber: Grundgesetz ist operative Verfassung für jeden Bürger

 

Das Grundgesetz sei eine "operative Verfassung, die jeder Bürger bei der Durchsetzung seiner Rechte vor Gericht auch in die Hand nehmen und durchsetzen kann." Zudem sei es durch Anpassungen auch immer eine Verfassung, die in jeder Zeit dem Gemeinwesen Stabilität garantiere. "Das hat es im Großen und Ganzen geschafft" und einige Regierungsproben überstanden, so Huber.

Der Jurist zeigt sich optimistisch, dass das Grundgesetz auch in Zukunft mit wehrhafter Demokratie standhalten und Herausforderungen meistern werde. In einer Zeit, in der die Gesellschaft auseinanderdriftet, könne das Grundgesetz diese wieder zusammenführen.