Die Klimaaktivisten blockieren mit Bannern die Fahrbahn, einige haben sich festgeklebt. Aufgebrachte Verkehrsteilnehmer, die durch die Aktivisten aufgehalten werden greifen ein und versuchen die Protestler von der Straße zu holen.
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Berlin und Brandenburg - Angriffe auf "Letzte Generation": Behörden ermitteln in 99 Fällen

99 Ermittlungsverfahren laufen allein in Berlin gegen Autofahrer und Passanten wegen Angriffen auf Blockierer der Gruppe "Letzte Generation". Das ist das Ergebnis einer Abfrage von rbb24 Recherche. In allen Fällen wird geprüft, ob die Übergriffe als Notwehr eingestuft werden können - doch das traf bisher nie zu. Von Fabian Grieger

Deutschlandweit wurden von den Strafverfolgungsbehörden mindestens 142 Ermittlungsverfahren gegen Autofahrer oder Passanten wegen Übergriffen auf Blockierer der Gruppe "Letzte Generation" eingeleitet. Das ist das Ergebnis einer Abfrage von rbb24 Recherche bei den Ermittlungsbehörden aller Städte, in denen Blockaden der "Letzten Generation" stattgefunden haben. 47 Ermittlungsbehörden haben geantwortet. In den meisten Fällen geht es um Körperverletzung. Weitere Tatvorwürfe sind Nötigung und Beleidigung.

Von den 142 Ermittlungsverfahren wurden allein 99 von der Berliner Polizei eingeleitet. 70 Verfahren sind noch nicht abgeschlossen, in zwei Fällen wurden Strafbefehle beantragt. Dabei geht es zum einen um einen Mann, der am 27. April dieses Jahres bei einer Blockade am Hermannplatz versucht hatte, die Hand eines Aktivisten mit dem Feuerzeug anzuzünden. Der zweite Angeklagte hatte am 8. Juli 2023 eine Aktivistin von der Straße gerissen, obwohl sie bereits festgeklebt war.

Angriffe auf "Letzte Generation": Notwehr lag nicht vor

 

Nach Auskunft der Pressestelle der Berliner Staatsanwaltschaft wird in allen Fällen geprüft, ob die gewalttätigen Übergriffe auch als Notwehr eingestuft werden können. Damit wären sie nicht strafbar. Doch das traf bisher in keinem einzigen Fall zu.

Da die Teilnehmer der Blockaden der "Letzten Generation" selbst nur selten Anzeige erstatten, gehen Sicherheitsexperten davon aus, dass die Zahl der Übergriffe weitaus höher liegt. Die Strafverfolgungsbehörden müssen dennoch ermitteln, wenn sie Kenntnis von Übergriffen erlangen.

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