Sechs Staaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg) unterschreiben auf dem Kapitol in Rom die "Römischen Verträge". Sie legen damit den Grundstein für die Europäische Union. Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Vertrag für die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) treten am 1. Januar 1958 in Kraft. Vorläufer der neuen Zusammenschlüsse ist die 1951 gegründete "Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl" (Montanunion), die seitdem die beiden rüstungsrelevanten Wirtschaftsbranchen gemeinsam kontrolliert.
Ziel des EWG-Vertrags ist es, innerhalb von zwölf Jahren einen gemeinsamen Markt zu verwirklichen sowie die Wirtschaftspolitik schrittweise anzunähern. Die Mitgliedstaaten vereinbaren den Aufbau einer Zollunion mit einem gemeinsamen Außenzoll, den Abbau interner Handelshindernisse sowie den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Der Euratom-Vertrag legte gemeinsame Regeln für die zivile Nutzung der Atomenergie fest.