Vor dem Landgericht Halle hat der Prozeß gegen den Thüringer AfD-Landeschef Höcke begonnen.
Er soll in zwei Reden eine verbotene Losung der Nazi-Organisation SA benutzt haben. Höcke selbst bestreitet die Äußerungen nicht, will aber nichts über die Bedeutung dieser Losung gewußt haben.
Die Anklage konnte erst am Mittag verlesen werden, weil die Verteidigung mit mehreren Anträgen versuchte, den Verlauf zu verzögern.
Höcke könnte zu einer Geldstrafe oder zu bis zu drei Jahren Haft verurteilt werden. Außerdem könnte ihm das Wahlrecht entzogen werden, sodass er sich nicht mehr politisch betätigen dürfte.
Für den Prozeß sind nach jetzigem Stand drei weitere Termine angesetzt. Ein Urteil könnte Mitte Mai fallen.