Eine Kabel-TV-Dose.
IMAGO / aal.photo
Bild: IMAGO / aal.photo Download (mp3, 6 MB)

Interview - Verbraucherzentrale: Kabelvertrag sollte nicht mehr als 10 Euro kosten

Ab dem 1. Juli gibt es für Mieterinnen und Mieter in Wohnhäusern keinen pauschalen Kabelfernsehanschluss mehr. Nun gilt es, entweder einen eigenen Vertrag abzuschließen oder etwa auf Internetfernsehen auszuweichen. Benjamin Räther von der Verbraucherzentrale Berlin rät zur Vorsicht mit den Anbietern.

"Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen." Das ist der zentrale Rat von Benjamin Räther zum sogenannten Wegfall des Nebenkostenprivilegs für Kabelgebühren. Der Rechtsexperte und Referent bei der Verbraucherzentrale Berlin erklärt: Sammelverträge in einem Mehrfamilienhaus, die über die Nebenkosten abgerechnet werden, fallen ab 1. Juli weg. Dann könne das Fernsehen abgestellt und der Anschluss möglicherweise in der Wohnung verplombt werden.

Nicht an der Wohnungstür verunsichern lassen

 

Dass es keinen pauschalen Kabelanschluss mehr gibt, sollte laut Räther aber niemanden nervös machen. Wer weiter Fernsehen via Kabel schauen möchte, könne mit dem Altanbieter in Kontakt treten und Vergleichsportale im Internet anschauen. Und: Sich nicht durch Hausbesuche von Anbietern an der Wohnungstür verunsichern lassen.

Verträge für neues Kabel-TV gut prüfen

 

Die Kosten für einen bloßen Kabelvertrag sollten 10 Euro nicht überschreiten, sagt Räther. Ein zusätzlicher Internetvertrag sei nicht nötig. Es gelte ein Widerrufsrecht bei Abschluss im Internet. Im Laden gelte das jedoch nicht - deswegen sollte man sich den Vertrag gut durchlesen und eventuell auch vor der Unterschrift mit nach Hause nehmen. Alternativen seien etwa TV über das Internet.

Auch auf rbb24inforadio.de

Mann sitzt mit Fernbedienung vor dem Fernseher (Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild/Britta Pedersen)
picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild/Britta Pedersen

Wirtschaft - Neue Kabel-TV-Verträge sind ab 1. Juli nötig

Wer seine Fernsehprogramme über Kabel empfängt, muss tätig werden. Bisher haben Vermieter die Gebühren über die Nebenkosten abgerechnet, dies ist ab dem 1. Juli nicht mehr möglich. Was zu beachten ist, erklärt Johannes Frewel.