Es gibt drei Formen des Flüchtlingsschutzes: das Asylrecht für politisch Verfolgte, den Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention sowie den subsidiären Schutz.
Der Asylsuchende muss, um Asyl oder den Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention zu bekommen, eine begründete Furcht vor individueller Verfolgung aufgrund seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe glaubhaft machen.
Subsidiärer Schutz wird beispielsweise gewährt, wenn einer Person Folter oder unmenschliche Behandlung, die Todesstrafe oder eine konkrete Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit drohen, etwa infolge willkürlicher Gewalt in einem bewaffneten Konflikt oder aufgrund einer im Herkunftsland nicht behandelbaren schweren Krankheit.