
- Verweildauer von Beiträgen
Wie lange dürfen wir Ihnen Beiträge auf rbb24inforadio.de anbieten? Hier ein Überblick.
Der Rundfunkstaatsvertrag der Länder verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Sender, ihre Beiträge prinzipiell nur sieben Tage lang im Internet vorzuhalten. Nur bei besonderen Programmvorhaben, bei besonderen publizistischen Eigenleistungen, bei Beiträgen mit zeitgeschichtlichem Charakter, Eigenveranstaltungen und Ähnlichem darf diese Frist verlängert werden.
Anlass- und Programm-bezogen dürfen Beiträge auch nach längerer Zeit wieder befristet auf der Webseite dargestellt werden.
Alle Internetangebote des rbb, also auch das von Inforadio, wurden vom Rundfunkrat im so genannten Dreistufentest genehmigt. Dieser umfasste auch die Verweildauer von Beiträgen im Internet.
So lange finden Sie die Sendungen hier
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