Wohnanlage mit Mietshäusern
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Interview - Mieterverein Berlin fordert Verlängerung der Mietpreisbremse

Das Bundeskabinett hat die Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 gebilligt. Jetzt muss sie noch durch den Bundestag. Wibke Werner vom Mieterverein Berlin appelliert an die Abgeordneten, zuzustimmen.

Bei der Neuvermietung einer Wohnung, darf der Vermieter maximal die ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent verlangen. Das besagt die Mietpreisbremse, die dort in Kraft ist, wo die Wohnsituation besonders angespannt ist. Die rot-grüne Bundesregierung möchte die Mietpreisbremse bis 2029 verlängern und will, dass der Bundestag das Vorhaben noch vor der Wahl am 23. Februar absegnet.

Wibke Werner ist die Geschäftsführerin des Mietervereins Berlin. Sie sagt: Aus Sicht der Mieterinnen und Mieter wäre diese Verlängerung überaus wichtig: "Sie ist am Ende momentan das letzte verbleibende Instrument, was noch ein Stück weit die Angebotsmieten im Zaum hält. […] Was anderes haben wir momentan nicht."

Mieterverein lobt Änderung des Stichtages für Neubauten


Ebenfalls beschlossen hat die Bundesregierung eine Änderung des Stichtages, ab wann ein Haus als Neubau gilt, von 2014 auf 2019. Häuser, die innerhalb dieser fünf Jahre gebaut wurden, fallen also künftig auch unter die Mietpreisbremse. Für Werner ist das absolut konsequent: "Es ist eigentlich nicht zu erklären, weshalb ein Neubau, der 2014 entstanden ist, noch als Neubau gilt." Betroffen sind davon rund 72 000 Wohnungen, sagt Weber.

Jetzt ginge es noch darum, dass der Bundestag dem Gesetzentwurf zustimme: "Wir können da nur an die Bundestagsabgeordneten appellieren, dieses insbesondere für die Großstädte wie Berlin, Hamburg, München, Frankfurt wichtige Instrument weiter gelten zu lassen."

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