Interview - Bundestag hat entschieden: Deutsches Wahlrecht wird reformiert
Der Bundestag hat am Freitag einer Reform des Wahlrechts zugestimmt. Union und Linkspartei sehen sich benachteiligt und wollen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Angreifbar wäre die Reform bei der Frage, ob das Wahlsystem dann noch stimmig ist, erklärt ARD-Rechtsexpertin Claudia Kornmeier.
Die vom Bundestag beschlossene Wahlrechtsreform soll das Parlament verkleinern und dauerhaft auf 630 Abgeordnete begrenzen. Der Entwurf von SPD, Grünen und FDP erreichte am Freitagvormittag die erforderliche einfache Mehrheit. Die Union und die Linkspartei sehen sich durch die Reform benachteiligt und haben jeweils eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.
Ausschlaggebend für das Wahlrecht sei Artikel 38 im Grundgesetz, erklärt die Juristin und Journalistin Claudia Kornmeier. "Aber aus dem Grundgesetz ergibt sich nicht, dass es ein bestimmtes Wahlsystem geben muss", so Kornmeier. "Verhältniswahl oder Mehrheitswahl oder auch eine Kombination von beidem - da ist der Gesetzgeber frei." Das habe das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits ausdrücklich klargestellt, sagt die ARD-Rechtsexpertin.
BVerfG: Wahlsystem muss stimmig sein
Unser derzeitiges Wahlsystem sei "eine personalisierte Verhältniswahl", sagt sie, doch das müsse - im Bundeswahlgesetz verankert - laut dem BVerfG nicht so bleiben. "Der Gesetzgeber kann sich auch komplett für eine Verhältniswahl entscheiden - er muss dieses personalisierte Element gar nicht mehr drin behalten." Das System müsse aber im Ganzen stimmig sein, erklärt Kornmeier.
"Und das ist vielleicht der Punkt, an dem man angreifen könnte, wenn man diese Reform angreifen will: Ist das stimmig? Passt das alles so zusammen? Das ist sicherlich etwas, was das Bundesverfassungsgericht sich anschauen wird", sagt die Juristin. Es sei aber schwer zu sagen, wie die Richterinnen und Richter letztlich urteilen, da es genau über diese Themen gerade eine Debatte unter Verfassungsrechtlern gebe.