Interview - Landsberg (DStGB): Grundsteuer ist für Kommunen unverzichtbar
Bis Dienstag sollen Immobilienbesitzer für die neue Grundsteuer den Finanzbehörden ihre Grundstücksdaten übermitteln. Hauptgeschäftsführer vom Städte- und Gemeindebund (DStGB) Gerd Landsberg sagt, diese Einnahmen nutzen Kommunen für Kindergärten, Schulen und Straßen.
Die Grundsteuer sei für die Kommunen ein wichtiger Einnahmefaktor, weil sie in den letzten Jahren etwa 15 Milliarden Euro pro Jahr gebracht hat, erklärt Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte und Gemeindebundes. "Die Grundsteuer ist immer gleich, das heißt, sie unterliegt nicht den Konjunkturschwankungen, mit dem Grundstück könne Sie nicht weglaufen."
Es sei aber nicht das Ziel, die Einnahmen nun zu erhöhen. "Ich glaube nicht, dass die Kommunen groß zuschlagen werden. Sie werden aber darauf achten, dass sie das, was sie vorher hatten, auch hinterher haben." Dabei werden einzelne mehr bezahlen, dafür werde es andere geben, die weniger bezahlen müssen, so der DStGB-Hauptgeschäftsführer.
Landsberg: Das politische Ziel ist Aufkommensneutralität
Landsberg erklärt: "Wenn Sie jetzt einen Bescheid über den Wert ihres Grundstücks bekommen, das ist im Zweifel viel höher als früher. Im Westen war der Maßstab der Wert von 1964 und im Osten von 1935, aber dann heißt das noch nicht, dass ihre Grundsteuer höher wird." Entscheidend sei die Messzahl: "Un die ist deutlich reduziert worden, darauf kommt der Hebesatz der Kommunen."
Über den Hebesatz entscheiden die Kommunen selbst, so der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes: "Wer sitzt denn in den Räten? Das sind doch auch alles Eigentümer,die ihre Bürgerinnen und Bürger vertreten."
Erst im Jahr 2025 würden die Grundstücksbesitzer wissen, was sie bezahlen. Bundesweit haben etwa 70 Prozent ihre Daten für die Neuberechnung der Grundsteuer abgegeben. "Es werden schon noch viele diese Erklärung abgeben. Sie kommen letztendlich nicht drumherum", so Landsberg. Zudem betont er, ene Klage gegen den Grundsteuerbescheid habe keine aufschiebende Wirkung.