Symbolbild Solidaritaetszuschlag: Ein Kugelschreiber liegt auf einem Steuerbescheid. (Quelle: Picture Alliance)
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Interview - Bund der Steuerzahler: Soli politisch nicht in Ordnung

Der Bundesfinanzhof hat eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag zurückgewiesen. Trotzdem sieht der Bund der Steuerzahler in dem Urteil Anhaltspunkte, dass die Abgabe abgebaut werden sollte. Der Soli sei eine Reichensteuer durch die Hintertür, sagt BdSt-Präsident Reiner Holznagel.

Das Urteil biete einen Erkenntnisgewinn, so Holznagel. Der Bundesfinanzhof habe die Erhebung des Solidaritätszuschlags durch die Generationenaufgabe der Wiedervereinigung begründet. Dadurch stehe ein zeitlicher Rahmen von 30 Jahren seit der Einführung des Soli im Raum. "Insofern sind wir im Jahr 2025 dann schon im Bereich der Verfassungswidrigkeit", sagt Holznagel. Der Bundesfinanzhof spiele den Ball damit zurück an die Politik. Er sei gespannt, wie die Ampel-Koalition reagieren werde.

Holznagel: Ordnung im Steuerrecht schaffen

 

Der Solidaritätszuschlag sei nicht zweckgebunden und fließe einfach in den Bundeshaushalt. Damit existiere faktisch eine Reichensteuer, so Holznagel. Auf der anderen Seite würden derzeit viele Entlastungen für den Mittelstand, etwa für kleinere und mittlere Handwerksbetriebe diskutiert - diese würden aber den Zuschlag zahlen. Man müsse zunächst Ordnung im Steuersystem schaffen, bevor Entlastungsmaßnahmen diskutiert würden, so der Präsident des Bundes der Steuerzahler.

"Juristisch ist das in Ordnung, politisch nicht", sagt Holznagel. Der Soli sei ein Fremdkörper im Steuerrecht. Es bleibe eine politische Aufgabe, die Abgabe abzubauen.

Hintergrund

Klage gegen Solidaritätszuschlag abgewiesen

Der Bundesfinanzhof hat am Monatg eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen.

Die Abgabe ist nicht verfassungswidrig, wie die Münchner Richter entschieden haben. Damit kann die Bundesregierung weiter jährliche Soli-Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe einplanen.

Geklagt hatte ein Ehepaar aus Aschaffenburg, unterstützt vom Bund der Steuerzahler. Sie sehen in dem Zuschlag einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz, weil er nur noch bei besonders hohen Einkommen fällig wird. Deren Anteil an den Steuerzahlern beträgt etwa zehn Prozent. Das bedeutet, dass rund 90 Prozent der Steuerzahler den Soli-Zuschlag nicht mehr entrichten müssen.

Sie argumentieren außerdem, dass der Zweck des Soli schon 2019 entfallen sei. Damals endete der Solidarpakt II, mit dem die Lasten der deutschen Einheit abgefedert werden sollten.

Seit 2021 muss der Zuschlag nur noch von Personen mit einem besonders hohen Einkommen gezahlt werden.

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