Das Wort "Solidaritätszuschlag" ist neben einem Taschenrechner und einem Textmarker auf einem Steuerbescheid zu sehen.
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Interview - Schrodi (SPD) zu Soli: Noch immer erhöhter Finanzbedarf des Bundes

Der Bundesfinanzhof hält den Solidaritätszuschlag weiter für rechtmäßig. Der SPD-Finanzpolitiker Michael Schrodi verteidigt die Abgabe. Wegen der finanziellen Herausforderungen müssten die Besserverdiener nach ihrer Leistungsfähigkeit einen höheren Anteil tragen.

Das Interview wurde vor der Bekanntgabe des Urteils geführt.

Der Bund habe noch immer einen hohen Finanzbedarf aufgrund der Wiedervereinigung, aber auch wegen neuer Krisen wie der Corona-Pandemie, sagt Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.

SPD-Finanzexperte: Wir finden es gerecht und notwendig, dass die höchsten Einkommen den Soli weiter bezahlen

 

"Da finden wir sozialdemokratisch [...], dass die zehn Prozent höchsten Einkommen eben nach ihrer Leistungsfähigkeit - die sind leistungsfähig - ein Stück weit mehr tragen müssen als die 90 Prozent des Restes der Einkommensstuerzahler." Daher finde seine Partei es gerecht und jetzt auch notwendig, dass die höchsten Einkommen einen Beitrag leisten und den Solidaritätszuschlag weiter bezahlen.

Der SPD-Politiker verweist auf Milliardenausgaben in der Corona-Pandemie, wie etwa Unternehmenshilfen, aber auch die Gaspreisbremse oder gestiegene Verteidigungsausgaben in Folge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine. Die Ausgaben für die zusätzlichen Aufgaben übersteigen demnach weit die Einnahmen.

Schrodi: "Es gibt keine Bindung an einen Zweck"

 

Schrodi ergänzt: "Mit der Reform des Soli im Jahr 2019 haben wir als Bundestag bekundet, [dass] wir eine Notwendigkeit des Solis sehen und haben ihn gut begründet - auch mit weiteren Investitions- und Finanzierungsnotwendigkeiten aus der deutschen Wiedervereinigung." Als Beispiele nennt er überproportionale Investitionsausgaben in den neuen Ländern und Zuschüsse an die gesetzliche Rentenversicherung.

Zudem gebe es noch viele finanzschwache Kommunen als Folge der Wiedervereinigung. Laut Schrodi gibt es beim Solidaritätszuschlag keine Bindung an einen genauen Zweck. "Verfassungsrechtler sagen deutlich, der Solidarpakt oder andere Zwecke, die es mal gab für diese Ergänzungsabgabe, die können auch erweitert werden", so der Politiker.

Hintergrund

Klage gegen Solidaritätszuschlag abgewiesen

Der Bundesfinanzhof hat am Monatg eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen.

Die Abgabe ist nicht verfassungswidrig, wie die Münchner Richter entschieden haben. Damit kann die Bundesregierung weiter jährliche Soli-Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe einplanen.

Geklagt hatte ein Ehepaar aus Aschaffenburg, unterstützt vom Bund der Steuerzahler. Sie sehen in dem Zuschlag einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz, weil er nur noch bei besonders hohen Einkommen fällig wird. Deren Anteil an den Steuerzahlern beträgt etwa zehn Prozent. Das bedeutet, dass rund 90 Prozent der Steuerzahler den Soli-Zuschlag nicht mehr entrichten müssen.

Sie argumentieren außerdem, dass der Zweck des Soli schon 2019 entfallen sei. Damals endete der Solidarpakt II, mit dem die Lasten der deutschen Einheit abgefedert werden sollten.

Seit 2021 muss der Zuschlag nur noch von Personen mit einem besonders hohen Einkommen gezahlt werden.

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Symbolbild Solidaritaetszuschlag: Ein Kugelschreiber liegt auf einem Steuerbescheid. (Quelle: Picture Alliance)
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Interview - Bund der Steuerzahler: Soli politisch nicht in Ordnung

Der Bundesfinanzhof hat eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag zurückgewiesen. Trotzdem sieht der Bund der Steuerzahler in dem Urteil Anhaltspunkte, dass die Abgabe abgebaut werden sollte. Der Soli sei eine Reichensteuer durch die Hintertür, sagt BdSt-Präsident Reiner Holznagel.