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Bund und Länder beraten am Dienstag über die Corona-Lage in Deutschland. Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Gerd Landsberg hält die Maßnahmen der künftigen Ampelregierung für nicht ausreichend.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert bundesweit einheitliche Kriterien für mögliche strengere Corona-Maßnahmen. Vor dem Bund-Länder-Treffen zur Corona-Krise spricht sich Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg dafür aus, die epidemische Lage von nationaler Tragweite wieder festzustellen. „Das muss wieder her, weil die Pandemie-Lage dramatisch ist. Die Pandemie läuft uns aus dem Ruder“, sagt Landsberg. Der Maßnahmenkatalog, den das neue Infektionsschutzgesetz formuliert, sei gut, aber nicht ausreichend, so der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes. Deshalb brauche es eine andere Rechtsgrundlage für Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung.
Einheitliche Kriterien nötig
Landsberg sagt, es müssten einheitliche Kriterien gelten. Dabei gehe es vor allem darum, dass die Menschen das verstehen. Wenn jedes Land etwas anderes mache, sei das sehr schwer nachvollziehbar. Daher müsse es einen einheitlichen Katalog geben, „was nicht heißt, dass überall das gleiche gilt, aber das gleiche möglich ist, unter bestimmten Bedingungen.“
Bundesnotbremse wohl nicht verfassungswidrig
Vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Bundesnotbremse geht Landsberg nicht davon aus, dass diese als verfassungswidrig eingestuft wird. „Es hat vergleichbare Regelungen überall in den anderen Rechtsstaaten gegeben, insofern glaube ich nicht, dass das Bundesverfassungsgericht in dieser Weise entscheiden wird“, so Landsberg. Auch habe das Bundesverfassungsgericht ja in mehreren Eilverfahren dazu den Antragsstellern nicht Recht gegeben.