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- Frei (CDU): Wir brauchen Kontaktreduktion, um vierte Welle zu brechen

Laut Bundesverfassungsgericht waren Schulschließungen und andere Maßnahmen im Kampf gegen Corona nicht verfassungswidrig. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thorsten Frei spricht sich für die Wiederaufnahme der epidemischen Lage nationaler Tragweite oder eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes aus.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei wichtig, um klarzustellen, dass es richtig war, dass der Bundestag die Bundesnotbremse beschlossen hat, erklärt der Unionsfraktionsvize Thorsten Frei. "Und ich glaube, dass das schon ein klares Signal ist, dass die Politik auch in der jetzigen Situation, wo wir mit dramatischen Neuinfektions-Inzidenzen und einer Überlastung des Gesundheitswesens in vielen Teilen unseres Landes zu kämpfen haben, dass wir in dieser Zeit auch die richtigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz ergreifen müssen und dürfen."

"Länder müssen auf alle Instrumente des Infektionsschutzes zugreifen können"

 

Frei fordert zudem die epidemische Lage nationaler Tragweite wieder zu beschließen: "Das würde den Ländern die Möglochkeit eröffnen, auf den gesamten Instrumentenkasten des Paragrafen 28a des Infektionsschutzgesetzes zurückzugreifen." Alternativ müsse das Infektionsschutzgesetz so geändert werden, dass die Länder rechtlich in der Lage sind, alle möglichen Schutzmaßnahmen vorzunehmen: "Denn die Zielsetzung ist eine Kontaktreduktion um 70 bis 90 Prozent als zwingende Voraussetzung dafür, dass es gelingt, die vierte Welle zu brechen."

Frei für allgemeine Impfpflicht

 

Auch einer allgemeinen Impfpflicht gegenüber zeigte sich Frei offen: "Wir werden den Menschen jetzt nochmal ordentliche Einschränkungen zum Brechen der vierten Welle zumuten müssen." Das könne nun nicht jeden Winter so sein: "Und der beste Weg dazu ist eine hohe Durchimpfung der Bevölkerung. Und wir haben in der Vergangenheit gesehen, dass das ganz offensichtlich ohne Impfpflicht kaum zu erreichen ist", so der CDU-Politiker.

Hintergrund

Bundesnotbremse war verfassungsgemäß -

Die Bundesnotbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie war nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zulässig.

Die Karlsruher Richter wiesen Klagen gegen Ausgangsbeschränkungen und Schulschließungen jetzt auch im Hauptsacheverfahren zurück.

Die Maßnahmen haben demnach zwar erheblich in verschiedene Grundrechte eingegriffen, sie waren aber nach Einschätzung des Gerichts durch die Gefahrenlage der Pandemie gerechtfertigt.

Die sogenannte Bundesnotbremse ist mittlerweile nicht mehr in Kraft. Die Klagen dagegen wurden aber bisher nur in Eilverfahren abgewiesen.

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