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In Israel gibt es ihn schon, die EU will ihn einführen: den Corona-Impfpass. In der Debatte schwingt mit, dass Geimpfte ihre Freiheitsrechte wiedererlangen sollen. Damit würde auch nicht gegen die Gleichbehandlung verstoßen, sagt Staatsrechtler Christian Pestalozza.
Pestalozza befürwortet, dass Geimpfte ihre Freiheitsrechte zurückbekommen sollten – aber bisher sei noch nicht nachgewiesen, dass Geimpfte absolut nicht mehr ansteckend seien. Dies müssten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erst gründlich abklären.
Impfgegner müssen Einschränkungen hinnehmen
Wer sich nicht impfen lassen will, muss mit Konsequenzen rechnen: "Wenn Sie geimpft werden können, also medizinisch nichts dagegen spricht", so der Staatsrechtler, "Sie es aber nicht wollen, müssen Sie natürlich hinnehmen (...), dass Ihre Grundrechte eingeschränkt werden."
Keine Altersdiskriminierung durch Impfstoff-Zuteilung
Ein kritischer Punkt sei jedoch, dass nicht alle, die wollen, derzeit auch geimpft werden können. Dadurch entstehe eine Ungleichbehandlung, so Pestalozza, die aber "sachlich gerechtfertigt" sei. Auch eine Diskriminierung aufgrund des Alters greife nicht – die medizinisch-wissenschaftlichen Gründe für die priorisierte Einteilung des knappen Impfstoffes seien sehr solide, sagte der Jurist.