Eine gute Woche für den Innenminister: Nach dem Terror-Fahndungserfolg im Sauerland verzichtete Wolfgang Schäuble auf neue Warnungen und sicherheitspolitische Vorschläge, er fand fast schon beruhigende Worte für die aktuelle Bedrohungslage:
„Wir sind bedroht in unserem Land, aber die Bürgerinnen und Bürger können bei aller Wahrnehmung von Bedrohung, die man ernst nehmen muss, darauf vertrauen, dass, auch wenn es hundertprozentige Sicherheit nicht gibt, die Verantwortlichen gute Arbeit leisten.“
Dennoch hat die Festnahme der drei Terror-Verdächtigen der Debatte um Innere Sicherheit wieder Auftrieb gegeben – die einen sehen im Fahndungserfolg der Polizei einen Beweis dafür, dass es verschärfter Abhör- und Überwachungsmethoden nicht bedarf, andere ziehen genau den gegenteiligen Schluss und plädieren für eine Ausweitung der Kontrollbefugnisse. Weniger Freiheit für mehr Sicherheit? Auf diese Gegenüberstellung hat sich die Diskussion mittlerweile zugespitzt, und an Publikationen, die sich kritisch mit der neuen Sicherheitsphilosophie beschäftigen, herrscht wahrlich kein Mangel – zwei jüngere Texte möchte ich heute vorstellen.
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Anfang des Monats hat Heribert Prantl einen Gastbeitrag für die Zeitschrift der „Neuen Zürcher Zeitung“ – NZZ Folio – geschrieben, Titel: „Der Terrorist als Gesetzgeber“. In diesem Aufsatz geht Prantl hart, engagiert, teilweise apodiktisch mit den Vorhaben der jüngeren Sicherheitsgesetzgebung ins Gericht. Seit dem 11. September 2001 sei die Politik der westlichen Welt dabei, ihre Rechtsstaaten in Präventionsstaaten umzubauen, schreibt Prantl. Rechtsgrundsätze würden ausgehöhlt mit der Begründung: Wer nichts zu verbergen hat, der hat nichts zu befürchten. Die Erfassungsnetze würden immer dichter, die beobachtungsfreien Räume immer kleiner. Die Grenzen zwischen Unschuldigen und Schuldigen, zwischen Verdächtigen und Unverdächtigen seien in dieser Sicherheitsphilosophie aufgehoben, jeder Einzelne gelte als potentiell verdächtig.
„Der Präventionsstaat muss, das liegt in seiner Logik, dem Bürger immer mehr Freiheit nehmen, um ihm dafür Sicherheit zu geben; das trägt den Hang zur Maßlosigkeit in sich, weil es nie genug Sicherheit gibt.“
Diese Maßlosigkeit führt laut Prantl dazu, dass bisherige Fundamentalgewissheiten nicht mehr gewiss sind: die Gleichheit vor dem Gesetz, der Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten», die Genfer Konvention über die Behandlung von Gefangenen.
„In einem maßlosen Staat gibt es vielleicht ein wenig mehr Sicherheit, aber ganz sicher sehr viel weniger Freiheit. Ein Staat, der ständig sein Recht verkürzt und in dem Grundrechte dem Bürger nur noch dem Grunde nach zustehen, ist nicht stark, sondern schwach.“
Stark sei ein Staat, der seine rechtsstaatlichen Prinzipien verteidigt und den Bürgern die Wahrheit sagt: dass er, bei aller Wachsamkeit, Risiken nicht ausschalten kann.
Soweit Heribert Prantl, der Leiter des Ressorts Innenpolitik bei der „Süddeutschen Zeitung“ in seinem Gastbeitrag für „NZZ Folio“. Im August-Heft der Zeitschrift „BLÄTTER FÜR DEUTSCHE UND INTERNATIONALE POLITIK“ hat der Rechtshistoriker Milos Vec einen ähnlich engagierten Aufsatz zum nämlichen Thema veröffentlicht: „Freiheit unter Verdacht“ ist der Titel. Vec sieht in der jüngsten Sicherheitspolitik Anzeichen für einen tief greifenden Wandel von historischen Ausmaßen, der nicht nur das Rechtssystem, sondern die gesamte Staatsphilosophie betrifft.
„Diese Staatsphilosophie speist ihr Selbstverständnis aus der Notwendigkeit, nicht nur hergebrachten, sondern auch neuen Gefahren zu begegnen. Neue Risikoszenarien versteht der Präventionsstaat ausdrücklich als Ermunterung. Wo Gefahren drohen, durch Veränderungen der Umwelt, durch neue Techniken, durch neue menschliche Verhaltensmuster, da will der Präventionsstaat Schutz bieten.“
Dabei zielt Prävention – die vorbeugende Verhinderung – nicht nur auf die immer wieder beschworene Gefahr terroristischer Anschläge, sie hat längst die gesamte Gesellschaft im Blick, argumentiert Vec: Die Kriminaltechnik werde von Randgruppen und Kriminellen ausgeweitet auf die allgemeine Bevölkerung. Und paradoxerweise führe gerade diese Ausweitung zu Akzeptanz:
„Erst in dem Moment, wo wir uns alle wechselseitig als potenzielle Täter ansehen, wo wir realistischerweise glauben, dass jeder Bürger Straftaten begehen könnte, (…) unterwerfen wir uns solchen allgemein verbindlichen Maßnahmen.“
Der Aufsatz legt nahe, dass unter dem Eindruck verschiedener wahrgenommener Bedrohungen die staatlichen Sicherheitsmechanismen eine Eigendynamik gewinnen, ja dass sie einen Teil der wahrgenommenen Bedrohungen selber produzieren, weil diese Bedrohungen den Sicherheitsapparat stabilisieren – Vec spricht in diesem Zusammenhang von der „Instrumentalisierung der Angst“.
„Schubweise vermehren sich Normen, die den Bürgern Zwang und Kontrolle bescheren, um typisierten Risiken zu begegnen. Dass dies die Obrigkeiten stets auch um ihrer eigenen Existenzsicherung willen betreiben, versteht sich von selbst.“
Soweit die Thesen von Milos Vec. Auch der Berliner Politikwissenschaftler Gert-Joachim Glaessner hat sich mehrfach mit dem Spannungsverhältnis von Sicherheit und Freiheit befasst.
Das Interview im Wortlaut:
Oliver Rehlinger: Ist die gegenwärtige Sicherheitspolitik eine direkte Folge der Terror-Anschläge vom 11. September 2001, oder setzt sich hier etwas fort, was weiter zurückreicht?
Gert-Joachim Glaessner: Der 11. September hat eine Art Verstärkerfunktion gehabt. Die Diskussion über Präventionsstaat, Prävention als Teil der Kriminalpolitik geht zurück bis in die späten 70er Jahre. Krimonologen haben von einer Wende in der Kriminalpolitik gesprochen - übrigens nicht nur in Deutschland, in allen westlichen Ländern. Insofern ist eine Vorgeschichte da, die dann durch den 11. September und durch die Konzentration auf das Problem Terrorismus noch zusätzlich verstärkt worden ist. es ist aber nicht wirklich etwas neues.
Rehlinger: Was heißt das jetzt für den Staat, jetzt so wie er sich entwickelt? Einige sprechen ja von Präventionsstaat, was zeichnet den aus, oder kann man das Wort unbefangen nicht in den Mund nehmen?
Glaessner: Ich bin eigentlich relativ vorsichtig mit dem Begriff, weil er so einen pejorativen Beigeschmack hat. Es ist ein bisschen die Frage der Zielrichtung, die man da in die Debatte bringen möchte. Präventionsstaat eignet sich für Polemik, meint aber nicht automatisch Polemik, sondern meint im Kern nichts anderes, als dass der Staat Vorsorge trifft.
Rehlinger: Und ist seine ureigenste Aufgabe?
Glaessner: Das ist seine ureigenste Aufgabe. Dafür haben wir nach allen Vertragstheorien seit Thomes Hobbes Staaten geschaffen und das ist ihre genuine Aufgabe. Wo wären wir, wenn der Staat uns davor nicht mehr schützen kann.
Rehlinger: Ich möchte kurz aus dem Aufsatz von Milos Vec zitieren. Er schreibt da: "Weil der Präventionsstaat Vorsorge betreiben will, hält er aufmerksam Ausschau nach Bedrohungen." Das klingt fast so, als würde der Staat nach Meinung von Herrn Vec Bedrohungen nahezu suchen.
Glaessner: So klingt das und so würde ich das auch lesen. Das hat aber wohl etwas damit zu tun, dass Institutionen häufig dazu neigen, die Aufgaben die sie haben sehr intensiv und wichtig darzustellen, damit sie Gelder bekommen, damit sie Personal bekommen und so weiter. Was in diesem Zitat durchscheint ist so eine Position die ich problematisch finde. Der Staat will die Bürger beobachten, der Staat hat die Intention alles zu überwachen um seiner selbst willen. Da kann man durchaus geteilter Auffassung sein. Ich persönlich würde das so nicht sehen. Die Gefahr, dass auch ein demokratischer Staat überzieht und seine eigenen Kompetenzen in solch einer Weise ausbaut, dass er im Grunde zu einem Überwachungsstaat wird, die würde ich nicht für völlig absurd halten. Im Augenblick scheint mir die Diskussion zum Teil in der Tat in solch eine Richtung zu gehen. Da wäre ich sehr vorsichtig was die Bewertung angeht.
Rehlinger: Die Diskussion, sagen Sie, und die Fakten. Wie stark ist diese Gefahr?
Glaessner: Es ist schwer zu sagen. Es kommt ein bisschen darauf an, wie man die gegenwärtige Debatte interpretiert. Mein Eindruck ist, dass vieles was zum Beispiel von seitens des Bundesinnenministeriums, des Ministers im Augenblick in die Diskussion gebracht wird, der Versuch ist einige Schneisen zu schlagen. Man weiß genau, man schafft das nicht, aber irgendetwas bleibt dann doch als Möglichkeit hängen. Im Grunde genommen ist es der Versuch, über eine sehr scharfe Debatte Freiräume zu gewinnen für die eigene Tätigkeit der staatlichen Organe, Polizei insbesondere, Justiz.
Rehlinger: Viele haben ja den Eindruck, der sehr auf Sicherheit bedachte Staat - um es mal sehr vorsichtig zu formulieren - hege im Grunde einen Generalverdacht gegen jeden. Trägt sich das denn mit unserem Rechtssystem. Es gilt doch eigentlich bis zum Nachweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung?
Glaessner: Das ist richtig, doch wenn Sie präventiv tätig werden wollen, dann wissen Sie ja noch nicht, wer nun derjenige ist, der der Übeltäter sein wird. Da ist ein systemisches Problem eingebaut. Sie entwickeln technische Instrumente, zum Beispiel Rasterfahndung, sie greifen auf Computer, sie überwachen Telefone. Sie tun das ja nicht, weil sie wissen wer derjenige ist, der ein Attentat plant oder ähnliches. Das heißt, mit Prävention als Instrument kommt automatisch ein großer Personenkreis in den Radarschirm der Sicherheitsorgane und da setzt genau das Problem ein. Wie kann man es schaffen, dass die notwendigen Informationen gesammelt werden? Wie kann man garantieren, dass sie nicht missbraucht werden? Wie kann man garantieren, dass sie nicht übergebühr aufbewahrt werden? Da bin ich allerdings sehr skeptisch, was die Kontrolle der Sicherheitsapparate angeht- nicht nur in Deutschland.
Rehlinger: Sie sind da nicht der Einzigste, der skeptisch ist. Heißt das nicht, man sollte sich doch dreimal überlegen bevor man solche Methoden anwendet? Man sollte sie möglicherweise zurücknehmen, weil eine Kontrolle nicht möglich ist?
Glaessner: Vor allem müsste man eine realistische Einschätzung der Tragfähigkeit der Methoden haben. Irgendjemand - ich weiß nicht wer das war, ein Datenschutzbeauftragter oder sogar ein Verfassungsrichter - hat einmal darauf hingewiesen: Wenn ihr erst einmal anfangt bestimmte Informationen zu sammeln, dann werdet ihr es im Zweifelsfall auch nutzen. Das Paradebeispiel sind diese Geräte, die für die Lastwagen an den Autobahnen stehen, wo man eigentlich Gebühren kassieren will. Dann passiert ein Verbrechen, ein schweres Verbrechen, und dann wir gesagt: Nun gut, jetzt können wir ja das Instrument was wir haben nutzen. Das heißt, in dem Augenblick wo sie ein bestimmten Mechanismus und eine bestimmte Technik in Kraft setzen, wird ein bestimmter Automatismus eingeschrieben, dass wenn bestimmte Dinge passieren, gesagt wird: Wir haben doch die Informationen, die Kamera hat sie doch aufgenommen, wir haben das doch aus dem Computer und so weiter, warum nutzen wir es nicht? Insofern wäre ich im hohen Maße skeptisch gegenüber Beteuerungen, durchaus gut gemeinten Beteuerungen, ernst gemeinten Beteuerungen, dass Institutionen bestimmte Informationen auch nur für den einen Zweck nutzen. In bestimmten Situationen geraten sie so sehr unter Druck, dass sie - ob sie wollen oder nicht - genötigt werden, es anders auch umzunutzen. Da genau ist das Problem.
Rehlinger: Ich möchte Ihnen noch ein Zitat vorlegen. Dieter Simon, ehemaliger Verfassungsrichter schreibt: "Die Prävention löst sich aus ihrem Bezug auf gesetzlich definiertes Unrecht und wird zur Vermeidung unerwünschter Lagen aller Art eingesetzt. Der einzelne kann den Staat nicht mehr durch legales Betragen auf Distanz halten.“ Haben wir diese Zustände schon?
Glaessner: Ich finde den hier geschilderten Mechanismus sehr zutreffend dargestellt und es nennt auch genau die Gefahrenpotentiale. Die Frage ist: Wie weit sind wir in der Bundesrepublik in Hinblick auf dieses Problem? Da würde ich sagen, da sind wir noch relativ weit zurück, im positiven Sinne sehr weit zurück, wenn man das einmal mit der Kriminalpolitik in Großbritannien vergleicht, von der USA rede ich jetzt nicht. Das heißt, bei uns ist das, was Kriminalpräventionspolitik ist, noch relativ "konserativ". In der Tat ist richtig, Prävention ist nicht zielgerichtet. Sie fischt sozusagen im Trüben und hofft, dass irgendein Übeltäter dann ins Netz geht.
Rehlinger: Wohin geht die Reise? Kann der Staat verlangen, dass die Bürger immer mehr Freiheitsrechte opfern im Tausch für mehr Sicherheit, oder ist diese Opposition, die ja oft gemacht wird - Freiheit gegen Sicherheit - ist das eine Scheinopposition?
Glaessner: Ich glaube im Kern ist das eine Gegenübersetzung, die so nicht tragfähig ist, weil sie so tut, als sei ein Mehr an Sicherheit nur erreichbar durch weniger Freiheit und umgekehrt. Das ist eine Milchmädchenrechnung. Mein Plädoyer würde dahingehen zu sagen: Die Politik, die Politiker, aber auch wir als Staatsbürger, die ihnen die Legitimation übertragen, müssen uns ehrlich machen. Wir müssen einsehen, dass der Staat Aufgaben im Bereich der Sicherheit hat - und wie gesagt, es sind seine genuinen Aufgaben - das wir uns darüber klar werden müssen, welche Freiheitsrechte sind wir bereit abzutreten für diese Aufgabenerfüllung. Wir müssen aber auch klar machen und die Politiker müssen auch ganz deutlich machen, dass dies nur ein begrenztes Versprechen sein kann. Viele der Maßnahmen die vorgeschlagen werden, sind Maßnahmen bei denen weder ich noch andere der Auffassung sind, dass sie mehr Sicherheit garantieren. Sie garantieren vielleicht einen größeres Sicherheitsgefühl, versprechen es. Ob es sich dafür lohnt Kernelemente bürgerlicher Freiheiten in Frage zu stellen, das denke ich, kann man nur mit Nein beantworten.
BLOG
Das Thema Innere Sicherheit, die immer neuen sicherheitspolitischen Vorschläge des Bundesinnenministers, sie sind Dauerthema in den einschlägigen Weblogs, und so gut wie durchgehend ist der Tenor der Stellungnahmen ablehnend-empört.
„Es geht um die Machbarkeit von Überwachung, um staatliche Stärke und den Wunsch einer perfekten Prävention.“
Schreibt Nils Zurawski auf der Seite „surveillance studies“.
Die Debatte um geheime Online-Durchsuchungen hat inzwischen sogar eine eigene Blogseite generiert, passend betitelt: „Bundestrojaner“. Dort gibt Tobias Weisserth zu bedenken:
„Nur die Dummen und Unschuldigen wird man mit der Online-Durchsuchung erwischen. Straftäter werden ihr Verhalten nach Einführung der Online-Durchsuchung anpassen. Das technische Wettrüsten hat der Staat schon im Ansatz verloren.“
Und der Jurist Udo Vetter schreibt in seinem „Lawblog“ über die neue Sicherheitsphilosophie:
„Wenn das der Preis ist, den der Staat für seine angebliche Rundum-Verpflichtung zu zahlen bereit ist, die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten, dann bleibt in letzter Konsequenz nur die Schutzhaft. Und zwar für jeden, der sich in diesem einstmal freiheitlichen Land aufhält oder dumm genug ist, es freiwillig zu betreten."
DRUCK & BLOG von Oliver Rehlinger.


