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Serie "Was bewirken Subventionen", 29.12.2009

Arbeitnehmersparzulage

Allen neuen Anlageformen, allen Auf und Abs an den Börsen zum Trotz, haben die "vermögenswirksamen Leistungen" bis heute überlebt. Seit den 60er Jahren bereits sollen so insbesondere Geringverdiener zum Sparen animiert werden. Das Prinzip: der Arbeitgeber zahlt neben dem Lohn einen festen Betrag zum Anlegen. Der Staat packt noch einmal eine Arbeitnehmersparzulage drauf. Etwa 23 Millionen Deutsche haben Anspruch darauf. Das summiert sich. Ein Gutachten im Auftrag des Bundesfinanzministeriums empfiehlt jetzt, die Arbeitnehmersparzulage wie andere Subventionen auch abzuschaffen. Details von Karsten Zummack.

Wer weniger als 20.000 Euro im Jahr verdient, kann von dieser Vergünstigung profitieren. Bis zu 40 Euro zahlt der Arbeitgeber im Monat, der Staat legt noch einen geringen Betrag von bis zu 80 Euro jährlich hinzu. Das soll Anreize zum Sparen schaffen, doch in der Praxis funtkioniert das kaum, beklagt Michael Thöne vom Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut der Universtität Köln. "Einen messbaren Erfolg kann man nicht nachweisen. Das Problem liegt vielleicht ein bisschen daran, dass hier seit 48 Jahren Geld ausgegeben waird, aber nie öffentlich bekannt gemacht wird, wo es denn eigentlich landet. Mehr Informationen als die Menge des Geldes, was darin landet, bekommt man nicht."

Thöne und andere Wissenschaftler fordern in dem aktuellen Gutachten die ersatzlose Abschaffung der Arbeitgebersparzulage. Sie sei zu kompliziert und erfülle ihren Zweck nicht, so das Resümee. Den Staat kostet die Arbeitnehmersparzulage 265 Millionen Euro im Jahr, etwa die Hälfte der Summe dürfte in Bausparverträge fließen, schätzt Andreas Zehnder. Als Vorstandsvorsitzender des Verbandes privater Bausparkassen möchte er die Arbeitnehmersparzulage natürlich nicht missen. Er erklärt: "Ja, es ist ein Geschäft für die Bausparkassen. Erst einmal wird hier Geld generiert, das für den Wohnungsbau wichtig ist. Und ich meine, gerade in der heutigen Zeit, wo es nicht nur um den Neubau geht, sondern auch um Renovierungen und den Kauf von Wohnungen, ist es wichtig, dass es hier finanzielle Mittel gibt."

Und natürlich profitieren auch die Anleger selbst, wenn sie sich das Geld aus den Bausparverträgen auszahlen lassen, zumal sich Chef und Staat beteiligt haben. Zuschüsse gibt es beispielsweise auch für Investment-Fonds oder Vermögensbeteiligungen. Trotzdem ist die Arbeitnehmersparzulage nach Meinung der Wissenschaftler um Michael Thöne ein Auslaufmodell: "Ein Anreiz zu sparen hilft natürlich immer erst dann, wenn ich tatsächlich ein bisschen was über habe, das ich auch sparen könnte. Und das ist gerade bei denen, die man adressieren will, nicht der Fall. Thöne sieht die steuerliche Begünstigung bei der Riestervorsorge so wie dem Sparerfreibetrag bei der Einkommenssteuer als Instrumente der Sparförderung in klarem Vorteil. Die Arbeitnehmersparzulage solle hingegen abgeschafft werden, so die klare Empfehlung und immerhin könnte die 265 Millionen Euro im Jahr möglicherweise mit dazu beitragen, das milliardenschwere Sparpaket umzusetzen, das Bundesfinanzminister Schäuble angekündigt hat. Das Konzept, in dem auch die Abschaffung der Arbeitnehmersparzulage empfohlen wird, dürfte jedenfalls längst in seiner Schublade liegen.

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