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Entscheidung

Schlappe für Euro-Skeptiker - Rettungsschirm mit Auflagen

Die Erleichterung über das Karlsruher Urteil zur deutschen Haltung beim Thema europäischer Rettungsschirm war in den Reaktionen schnell deutlich zu hören. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Klagen der Euro-Gegner abgewiesen und nur einige Auflagen gemacht. Und alle sehen sich irgendwie als Gewinner.

Die Materie ist sehr komplex, das Thema ernst, doch für einen Augenblick sorgte der Präsident des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe am Mittwoch für Gelächter. Er sagte: Die Anträge der Kläger seien überwiegend "begründet". Aber auch den Euro-Skeptikern wurde schnell klar, dass dies kein Grund zum Jubeln war, sondern ein Versprecher. Andreas Voßkuhle korrigierte sich umgehend und sagte das entscheidende Wort "unbegründet". 

Damit scheiterten die Kläger, knapp 37.000 Bürger, Professoren und Politiker wie Peter Gauweiler und die Linken-Fraktion, mit ihren Vorbehalten gegen den permanenten Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt.

Das höchste deutsche Gericht blieb sich treu - bislang hat es noch keine Euro-Rettungsmaßnahme der Bundesregierung zum Scheitern gebracht. Das Gericht stellte, wie schon bei früheren Euro-Urteilen, aber fest, unter welchen Bedingungen der völkerrechtlich bindende ESM-Vertrag ratifiziert werden kann.

Wie geht es weiter?

Der Start des neuen Euro-Rettungsschirms ESM wird nach Auffassung der Bundesregierung durch das Urteil nicht nennenswert weiter verzögert. Man werde jetzt sicherstellen, dass die Haftungsobergrenze für Deutschland völkerrechtlich garantiert seien, erklärte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble mit Blick auf die wichtigste Forderung der Richter. "Der ESM kann dann innerhalb weniger Wochen einsatzbereit sein."

Schäubles Sprecher Kotthaus betonte, dass zur Erfüllung der Auflagen aus Karlsruhe eine Änderung der Verträge oder Gesetze nicht erforderlich sei. Die bereits in Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Gesetze zum ESM und Fiskalpakt können vom Bundespräsidenten Joachim Gauck nun bald unterschrieben werden, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit in Kraft treten. Der Ratifizierung der ESM-Verträge wäre damit abgeschlossen.

Merkel: Starkes Signal nach Europa und darüber hinaus

Merkel sagte in der Bundestagsdebatte über den Haushalt: Karlsruhe hat den Weg zur Euro-Rettung frei gemacht  

Finanzminister Schäuble hatte sich unmittelbar nach Bekanntgabe des Urteils zufrieden gezeigt. "Die Position der Bundesregierung ist ausdrücklich bestätigt worden. Jeder kann jetzt sicher sein, sie verstößt nicht gegen das Grundgesetz", sagte der CDU-Politiker in einem ARD-Interview.

Bundeskanzlerin Angela Merkel sprach von einem "guten Tag für Deutschland und einem guten Tag für Europa". Die Kanzlerin zeigte sich erleichtert: Ein negatives Urteil hätte einen herben Rückschlag für ihren Kurs im Kampf gegen die Finanzkrise bedeutet.

Auch Kläger sind zufrieden

Herta Däubler-Gmelin (SPD) und Peter Gauweiler (CSU) warten am Mittwoch (12.09.2012) auf die Urteilsverkündung zum permanenten Euro-Rettungsschirm ESM und den europäischen (Bild:dpa)

Zwei der Beschwerdeführer: Herta Däubler-Gmelin (SPD) und Peter Gauweiler (CSU) am Mittwoch in Karlsruhe 

Die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin sagte am Mittwoch im Inforadio, es sei gut, dass der Bundestag künftig nicht von der Information und der Beteiligung ausgeschlossen werden kann.

Das Karlsruher Urteil wäre auch ein Aufruf an die Bundestagsabgeordneten, ihre Rechte und Pflichten bei der Eurorettung ernst zu nehmen.

Die Richter seien "listig" in ihrer Entscheidung gewesen, freute sich Däubler-Gmelin. "Die Richter haben gar nicht daran gedacht, sich die Rolle eines Sündenbockes für Europa, für die Eurorettung oder für die Politik von Bundestag und Bundesregierung zuweisen zu lassen."

"Rolle der EZB wird spannend"

Für die SPD ist der Spruch aus Karlsruhe ebenfalls eine Erleichterung: Vor allem die Euro-Pragmatiker in der SPD um Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier werden froh sein. Auch Carsten Schneider, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, begrüßte am Mittwoch im Inforadio die Entscheidung zu ESM und Fiskalpakt. Entscheidend sei, dass diese Notmechanismen jetzt verfassungsrechtlichen Rückhalt hätten. 

Er betonte, mit Blick auf das noch ausstehende Hauptverfahren sei er allerdings gespannt, was die Rolle der Europäischen Zentralbank betrifft: "Über die EZB werden jetzt Schulden vergemeinschaftet- ohne dass wir Einfluss haben".

Ratifizierung nur bei begrenzter Haftung

Die Karlsruher Richter hatten die Bundesregierung in ihrem Urteil dazu verpflichtet, die deutsche Haftung auf 190 Milliarden Euro zu begrenzen. Darüber hinausgehende Zahlungen seien nur mit Zustimmung des Bundestags möglich, so die Entscheidung.  [Urteilsbegründung].

Bis auf Deutschland haben alle anderen 16 Euro-Länder den ESM-Vertrag bereits ratifiziert. Doch ohne das Ja aus Berlin läuft nichts. Der Schirm kann erst aufgespannt werden, wenn er zu 90 Prozent befüllt ist - und Deutschland soll allein einen Anteil von 27 Prozent schultern, rund 190 Milliarden Euro.
Der ESM soll den klamm gewordenen provisorischen Vorgänger EFSF ersetzen, der nur noch rund 250 Milliarden Euro zur Verfügung hat, um strauchelnde Länder von Spanien bis Zypern über Wasser zu halten. Sollten auch Italien und Spanien unter den Schirm müssen, würde das Geld knapp.

Juncker: ESM soll im Oktober funktionsfähig sein

Jean-Claude Juncker(Bild:dpa)

Jean-Claude Juncker will nach Karlsruher Urteil schnell handeln 

Eurogruppen-Chef Jean-Claude Juncker geht schon davon aus, dass der ESM bereits in der ersten Oktober-Hälfte startet. Er berief ein Treffen des so genannten Gouverneursrates für den 8. Oktober an. 

Deutschland wird durch den Vertrag Teil eines Haftungssystems - und verliert nach Meinung der Kritiker einen wichtigen Teil seiner Selbstbestimmung: das Haushaltsrecht des nationalen Parlaments. Allerdings dürfte der Fonds seine Milliarden nicht komplett ohne parlamentarische Kontrolle abfeuern: Die wesentlichen Entscheidungen fällt der Gouverneursrat, und darin sitzen die Finanzminister der Eurostaaten. 

Anspruch auf Notkredite haben überdies nur Länder, die dem Fiskalpakt beigetreten sind - und damit eine unbefristete Schuldenbremse eingeführt haben.

Stand vom 12.09.2012

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 12.09.2012 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

Mehr im WWW

Das Urteil zum Nachlesen [bverfg.de]

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Reaktionen

Erleichterung über das Urteil

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Mittwoch, 12. September 2012

Börsen atmen auf

Jan Pallokat von der Inforadio-Wirtschaftsredaktion berichtet über die Reaktionen der Finanzmärkte auf das Urteil aus Karlsruhe.

Audio 12.09.12

Urteilsverkündung

Kurs der Regierung bestätigt

Die vereinbarte Haftungsgrenze von 190 Milliarden Euro dürfe aber nur mit Zustimmung des Bundestags erweitert werden, machte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Mittwoch in Karlsruhe deutlich.

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