Eine Flüchtlingsfrau und ihre Kinder sitzen in Berlin auf dem Gelände des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (Lageso) auf einem Grünstreifen. (Quelle: dpa/Paul Zinken)
Bild: dpa

- Das europäische Asylsystem

Die Aufnahme von Asylbewerbern ist im gemeinsamen Europäischen Asylsystem geregelt. Unterkunft, Lebensmittel, Kleider und Geld oder Gutscheine gehören zur Basisversorgung, bis das Asylverfahren abgeschlossen ist. Auch wird in der EU-Richtlinie der besondere Schutz Minderjähriger geregelt.  

Asyl wird Personen gewährt, die aus Ländern fliehen, in denen sie verfolgt werden oder in denen ihnen ein ernsthafter Schaden zugefügt wird. Die Aufnahme der Flüchtlinge ist im europäischen Asylsystem geregelt. Zur Basisversorgung gehören Unterkunft, Lebensmittel, Kleider und Geld oder Gutscheine - und zwar so lange, bis das Asylverfahren abgeschlossen ist.

Die EU-Richtlinie sieht das Recht auf Bildung für Kinder und Jugendliche und den Anspruch auf Gesundheitsversorgung vor. Auch die Dauer der Asylverfahren ist in der EU-Richtlinie festgelegt. So müssen EU-Staaten Anträge innerhalb von sechs Monaten bearbeiten, lediglich in Ausnahmefällen dürfen es bis zu 18 Monate sein. Asylbewerber, denen der Flüchtlingsstatus zuerkannt wird, erhalten Zugang zum Arbeitsmarkt.

Keine Quoten für EU-weite Verteilung

Eine EU-weite Verteilung von Flüchtlingen, etwa über Quoten, gibt es derzeit nicht. Die Aufnahme folgt - zumindest in der Theorie - der sogenannten Dublin-Regulierung: Seit 2003 müssen Asylanträge in dem Land behandelt werden, in dem ein Flüchtling zuerst EU-Boden betritt. Fingerabdrücke müssen in der elektronischen Datei Eurodac gespeichert werden, damit Asylbewerber nicht in mehreren Ländern gleichzeitig Asyl beantragen können.

Kommt ein Flüchtling in Deutschland an und stellt einen Asylantrag, wird er nach dem "Königsteiner Schlüssel" einem Bundesland zugewiesen. Reiche Bundesländer und Länder mit vielen Einwohnern nehmen mehr Flüchtlinge auf als andere. Erst dann muss der Flüchtlingsich persönlich in einer Erstaufnahme-Einrichtung vorstellen.

Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheiden über den Antrag und prüfen, ob ein Flüchtling nicht bereits in einem anderen Land registriert wurde, um ihn gegebenenfalls zurückzuschicken. Im zweiten Quartal 2015 geschah dieses laut BAMF bei jedem 13. Flüchtling. Bei Syrern verzichtet das BAMF auf die sogenannte Dublin-Prüfung. Seit Beginn des Syrien-Konflikts haben rund 110.000 Syrer einen Asylantrag in Deutschland gestellt - nahezu 100 Prozent wurden genehmigt.

Hintergrund: Zahlen, Fakten, Links

  • Das Dubliner Abkommen

  • Wer gilt als Flüchtling?

  • Wer, woher, wie viele?

  • Flüchtlinge: Fragen und Antworten

  • Wege nach Europa